Aktueller Inhalt:
Vor den Finanzgerichten können Sie sich gegen Maßnahmen der Finanzbehörden zur Wehr setzen, die in Steuer- und Zollverfahren gegen Sie ergehen. Kindergeldstreitigkeiten gehören ebenfalls vor die Finanzgerichte. Die Bestrafung von Steuersündern fällt hingegen nicht in die Zuständigkeit der Finanzgerichte.