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Digitalisierung der Justiz

Die Einführung der eAkte in den Justizbehörden

Während in manchen Gerichten und Staatsanwaltschaften noch große Aktenberge das Bild prägen, sieht die Realität für viele Gerichte und Staatsanwaltschaften bereits anders aus. Denn der Gesetzgeber hat vorgegeben, dass bis zum 01.01.2026 die Akten in Rechtssachen elektronisch zu führen sind; Rechtsanwälte müssen ihre Schriftsätze bereits ab dem 01.01.2022 elektronisch einreichen. Mit großen Schritten wird das Herzstück der Justiz digitalisiert – ein Mammutprojekt in der Justizgeschichte Deutschlands.

Der IT-Dienstleister arbeitet mit den Gerichten, Staatsanwaltschaften, dem Ministerium der Justiz und zahlreichen weiteren Akteuren Hand in Hand, nicht nur, um den gesetzgeberischen Auftrag zu erfüllen, sondern auch, um den Weg in eine zeitgemäße digitale Justiz zu ebnen. Hierbei begleitet der ITD von Beginn an die Einführung der elektronischen Akte in einer Behörde, leistet technischen Support, bietet IT-Fortbildungen an und entwickelt und pflegt Softwareanwendungen der Justiz, um nur ein paar der vielen verschiedenen Aufgaben des ITD zu nennen.

Dem ITD geht es vor allem um die Anwenderinnen und Anwender, die eine elektronische Akte in der so genannten Rahmenanwendung e²A (ergonomisch elektronischer Arbeitsplatz) bearbeiten und die Technik nutzen müssen. Es gibt zahlreiche Kolleginnen und Kollegen, die sich noch lebhaft daran erinnern können, wie Urteile handschriftlich abgefasst und mit einer Schreibmaschine zur Verkündung abgetippt wurden. Die Einführung der elektronischen Akte hält für alle Seiten Herausforderungen bereit. Die Papierakte durch eine elektronische zu ersetzen bedeutet deshalb vor allem für Akzeptanz zu werben. Dies ist ein besonderes Anliegen, dass die Kolleginnen und Kollegen des ITD täglich antreibt, um zum Erfolg des Projekts beizutragen.