Aktueller Inhalt:
Um dieses Ziel zu erreichen, analysieren die Projektpartner aus NRW, Österreich, Griechenland, Polen, Spanien und Portugal die aktuelle Situation der grenzüberschreitenden gerichtlichen Videokonferenzen in Europa, entwickeln Empfehlungen und stellen Best-Practice-Beispiele aus technischer, organisatorischer und rechtlicher Sicht bereit.
Im Rahmen des Besuchs stand neben dem „Consortium Meeting“ am 20. und am 21.03.2024 auch ein Besuch am Oberlandesgericht Düsseldorf auf dem Programm, um sich vor Ort über die in der ordentlichen Gerichtsbarkeit und beim Einheitlichen Patentgericht angewandte Videotechnik zu informieren.