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Justizministerium NRW

Quelle: Justiz NRW

Vortrag des Ministers der Justiz Dr. Benjamin Limbach aus Anlass des Erfahrungsaustauschs der Handelsrichterinnen und Handelsrichter und Vorsitzenden der Kammern für Handelssachen in Düsseldorf

15.05.2023

Es gilt das gesprochene Wort!

Sehr geehrte Frau Fleischer,
sehr geehrter Herr te Neues (Präsident IHK-Mittelrhein),
sehr geehrter Herr Lindner (Vize-Präsident IHK Düsseldorf),
liebe Richterinnen und Richter der Kammern für Handelssachen,

ich danke Ihnen herzlich für die Einladung zu diesem Erfahrungsaustausch und freue mich sehr, Sie, die Handelsrichterinnen und Handelsrichter aus den Industrie- und Handelskammern Düsseldorf und Mittlerer Niederrhein, und Sie, die Vorsitzenden der Kammern für Handelssachen, heute kennenzulernen.

Für mich ist die Teilnahme an diesem Erfahrungsaustausch der Kammern für Handelssachen eine Premiere. Und ich nutze sie gern, um mich bei Ihnen erst einmal zu bedanken:

Sie haben auch in den nicht einfachen Zeiten der Pandemie in der gewohnten Verlässlichkeit Recht gesprochen. Denn Sie haben schnell neue Wege gefunden, um - unter Einhaltung der Abstandsgebote - mündliche Verhandlungen auch als Kammer unter Beteiligung der Handelsrichterinnen und Handelsrichter durchzuführen.

Es hat landes- und bundesweit Beachtung gefunden, dass die Kammern für Handelssachen hier in Düsseldorf schon ganz am Anfang der Pandemie - im Mai 2020 - die erste mündliche Verhandlung mit Videokonferenztechnik abgehalten haben. Damit waren Sie ein Vorrreiter. Diese erste mündliche Videoverhandlung war ein beeindruckendes Zeichen für die Stärke unseres Rechtsstaats auch in Zeiten der Pandemie. Sowohl Bürgerinnen und Bürger als auch Unternehmen haben erlebt, dass der Anspruch auf Rechtschutz vor staatlichen Gerichten auch in Krisen gewährleistet ist.

Mein Dank gilt Ihnen als Vorsitzende der Kammern für Handelssachen und Ihnen, sehr geehrte Handelsrichterinnen und Handelsrichter, für Ihr Engagement auch in Zeiten der Krise.

[Anrede],

seit etwa 20 Jahren gehen die Eingangszahlen sowohl bei den Zivilkammern als auch bei den Kammern für Handelssachen kontinuierlich zurück. Sowohl Bürgerinnen und Bürger als auch Unternehmen suchen immer häufiger außergerichtliche Lösungen. Damit besteht die Gefahr, dass Streitigkeiten im Verborgenen geschlichtet werden und die Regeln des Wirtschaftslebens nicht mehr ausreichend transparent werden.

Unsere Unternehmen brauchen aber für ihre wirtschaftlichen Entscheidungen auch rechtlich klare Rahmenbedingungen. Zu einer komplexen und sich rasch weiterentwickelnden Wirtschaftswelt gehören deshalb leistungsstarke Gerichte, die Streitigkeiten kompetent, zügig, berechenbar und insbesondere auch transparent klären.

Ich möchte Ihnen vier Grundpfeiler vorstellen, die aus meiner Sicht zu gut funktionierenden und damit für die Wirtschaftswelt attraktiven Kammern für Handelssachen beitragen:

  • Zu allererst sind es die Menschen, die Vorsitzenden Richterinnen und Richter, die Handelsrichterinnen und Handelsrichter und die Servicekräfte
  • Zweitens müssen natürlich die technischen Rahmenbedingungen stimmen.
  • Es sollten drittens klare Strukturen festgelegt sein.
  • Und last but not least muss das anzuwendende Recht dem Ausgleich der Interessen der Wirtschaftsunternehmen im Streit gerecht werden.

Zunächst die Menschen:

Es sind die Vorsitzenden Richterinnen und Richter und die Handelsrichterinnen und Handelsrichter ebenso wie die Servicekräfte, die die Streitigkeiten in den Kammern für Handelssachen zügig, berechenbar und kompetent klären.

Sie, als ehrenamtlich tätige Handelsrichterinnen und Handelsrichter stellen Ihre kaufmännische und unternehmerische Sachkunde dem Gericht und damit den Parteien zur Verfügung. Mit Ihren Nachfragen tragen Sie unternehmerisch wertvolle Aspekte bei, die in vielen Fällen die Lösung der Streitigkeiten erleichtern und klären.    

Die bestens ausgebildeten und lange erfahrenen, im Regelfall über Jahre in den Kammern für Handelssachen tätigen Vorsitzenden Richterinnen und Richter können neutral, rechtlich fundiert und trotzdem effizient zusammen mit Ihnen Rechtsschutz gewähren.   

Ebenso wie die Justiz insgesamt können auch die Kammern für Handelssachen sich immer wieder gemeinsam bewusstmachen, was sie bewirken können.

Gemeinsam wirklich etwas bewirken - das ist das Motto, das wir in der letzten Woche zur Arbeitgebermarke der Justiz in Nordrhein-Westfalen herausgegeben haben. Auch die Kammern für Handelssachen können mit Stolz Gemeinsam wirklich etwas bewirken.

Leistungsstarke KfHs benötigen ein gutes Arbeitsumfeld. Es ist mittlerweile allgemein anerkannt, dass gemischte Teams erfolgreicher Entscheidungen treffen als homogene Arbeitsgruppen.

Da haben Sie als Kammern für Handelssachen schon strukturell den Vorteil, dass immer zwei Berufsgruppen zusammenarbeiten: Die Entscheidungen treffen Juristinnen und Juristen zusammen mit Unternehmerinnen und Unternehmern.

Auf der zweiten Ebene, dem zahlenmäßigen Gleichgewicht zwischen Handelsrichterinnen und Handelsrichtern, besteht noch Luft nach oben:

Trotz der von Ihnen, Herr Lindner, schon erwähnten guten gemeinsamen Initiative des Landgerichts und der IHK Düsseldorf ist der Anteil der Handelsrichterinnen in den letzten Jahren nur um etwa 5 Prozent auf knapp 20 Prozent in Düsseldorf gestiegen.

Sehr geehrte Handelsrichterinnen und Handelsrichter hier im Raum:

Insbesondere auch Sie können durch Mund-zu-Mund-Propaganda bei Ihren Unternehmer-Kolleginnen für das bereichernde Ehrenamt einer Handelsrichterin werben.    

[Anrede],

Neben den Menschen müssen zweitens auch die technischen Rahmenbedingungen für leistungsstarke Kammern für Handelssachen stimmen:

Die Arbeit der KfHs hat sich mit der erfolgreichen Einführung der elektronischen Akte in den letzten Jahren zum Wohle der Unternehmen weiterentwickelt. Die Verfahrens­abläufe innerhalb des Gerichts und die Kommunikation zwischen der Anwaltschaft und den Gerichten konnten technisch erheblich beschleunigt werden. Das führt dazu, dass wichtige Rechtsstreitigkeiten zwischen Unternehmen schneller entschieden werden können, ohne dass Abstriche bei der fundierten inhaltlichen Bearbeitung der Sachverhalte gemacht werden.

Ich weiß, dass es bei den technischen Rahmenbedingungen für eine zügige Entscheidung immer noch an einer elektronischen Signatur für die Handelsrichterinnen und Handelsrichter fehlt. Noch müssen die Urteile der Kammern für Handelssachen ausgedruckt und auf den langen Postweg vom Gericht an die HandelsrichterInnen und zurückgeschickt werden.

Und jetzt die gute Nachricht:

Mein Ministerium ist dabei, auch die Handelsrichterinnen und Handelsrichter in die elektronische Urteilssignatur einzubinden. Technisch ist das mittlerweile möglich - und wird in Kürze - zunächst bei einem Landgericht - erprobt.

[Anrede],

Ich komme jetzt drittens zu den klaren Strukturen:

Zu leistungsfähigen Gerichten, die zügig, berechenbar und vor allen Dingen kompetent Streitigkeiten aus der Wirtschaftswelt entscheiden, gehören klare Strukturen innerhalb der Justiz. 

Anfang letzten Jahres hat das Ministerium auf die zunehmende Spezialisierung in den Unternehmen und in der Anwaltschaft reagiert. Es wurde möglich gemacht, dass Streitigkeiten aus den Bereichen der Unternehmenstransaktionen hier am Standort Düsseldorf konzentriert sind.

Das Landgericht Düsseldorf hat eine Zivilkammer mit drei Berufsrichtern und die 2.Kammer für Handelssachen als spezialisierte Spruchkörper eingesetzt. Diese beiden Kammern sind für ganz Nordrhein-Westfalen zuständig für Streitigkeiten bei Unternehmenstransaktionen, also bei sog. M&A-Streitigkeiten, mit einem Streitwert ab 500.000 Euro. Zusätzlich entscheiden beide Kammern über Unternehmenskäufe im Bereich des Landgerichtsbezirks Düsseldorf auch bei geringeren Streitwerten.

Es geht um Fälle aus dem Bereich des Unternehmenskaufs. Das kann eine Streitigkeit um eine verhältnismäßig kleine Transaktion, etwa die Veräußerung eines Malerbetriebs sein. Die M&A-Kammern haben im letzten Jahr aber auch in sehr großen Unternehmenstransaktionen mit Streitwerten von mehreren hundert Millionen Euro entschieden. Damit entwickeln sich die beiden M&A-Kammern beim Landgericht Düsseldorf zu einer echten Alternative zu den sonst in diesem Bereich oft tätigen Schiedsgerichten.

Nach mehr als einem Jahr können wir schon eine positive Bilanz dieser Spezialisierung ziehen: Die Unternehmen und deren rechtliche Berater, die Rechtsanwälte, nehmen das Angebot der spezialisierten Kammern an.

Im Jahr 2022 sind insgesamt zehn erstinstanzliche sowie ein Beschwerde- und ein Berufungsverfahren in den beiden M&A-Kammern eingegangen. Zwölf Streitigkeiten mag für Sie wenig klingen. Aber so viele Rechtsfälle aus Unternehmenstransaktionen gibt es erfreulicherweise nicht. Umso wichtiger ist es, dass diese zwölf Sachen nicht über ganz Nordrhein-Westfalen verteilt verhandelt werden, sondern konzentriert an einem Standort von Richterinnen und Richtern entschieden werden, die in diesem Bereich hochspezialisiert, außerordentlich kompetent und vor allen Dingen auch intrinsisch motiviert sind.

Damit können diese M&A-Kammern die Streitfälle aus dem Bereich des Unternehmenskaufs mit hoher Effizienz führen und entscheiden. Im einstweiligen Rechtsschutz hat die M&A-Kammer umfangreiche Verfahren sogar innerhalb weniger Wochen verhandelt und entschieden, wie mir gesagt wurde.

Eine beachtliche Leistung unserer Justiz!

[Anrede],

wichtig für leistungsfähige Kammern für Handelssachen, die von den Wirtschaftsunternehmen als kompetente und berechenbare Streitentscheider angerufen werden, ist neben den bestens ausgebildeten Richterinnen und Richtern, neben den technisch effektiv arbeitenden Kammern und neben der Spezialisierung insbesondere auch ein materielles Recht, das die Interessen der Unternehmen im Streit ausreichend berücksichtigt.

Unsere deutsche Rechtsordnung erfüllt diesen Ausgleich der Interessen in höchstem Maße, sei es der Interessenausgleich im Aktien- oder GmbH-Recht, im Kaufrecht und im Baurecht oder im gewerblichen Rechtsschutz, der einen Großteil der Fälle in Ihren Kammern für Handelssachen ausmacht.

Trotzdem muss die Qualität und Fortentwicklung unserer materiellen Rechtsordnung auch bei bekannten Rechtsmaterien immer wieder kritisch auf den Prüfstand gestellt werden. Entsprechen die Regelungen noch der sich rasch weiterentwickelnden Wirtschaftswelt? Ergeben sich für das Wirtschaftsleben neue, vielleicht auch überfällige Dynamiken?

Bei der letzten Konferenz der Justizministerinnen und Justizminister im Herbst 2022 habe ich meinen Kolleginnen und Kollegen in den anderen Bundesländern vorgeschlagen, das Recht des Unternehmenskaufs auf den Prüfstand zu stellen. Denn der Gesetzgeber darf und muss ein Rechtssystem zur Verfügung stellen, an dem sich Wirtschaftsvorgänge orientieren können und nach dem im Streitfall die Gerichte vorhersehbar und verlässlich entscheiden werden.

Dementsprechend ist jetzt eine Arbeitsgruppe unter Federführung von Nordrhein-Westfalen eingesetzt, um zweierlei zu identifizieren:

Erstens: Brauchen wir eine Kodifizierung im Bereich des Unternehmenskaufs und zweitens: Wenn ja, welche interessengerechten Normen sind sinnvoll.  

Das Recht des Unternehmenskaufs betrifft eine Materie von immenser wirtschaftlicher Bedeutung. Sogar im Corona-Jahr 2021 wurden mehr als 2.000 deutsche Unternehmen verkauft. Der Wert von Fusionen und Übernahmen mit deutscher Beteiligung lag 2021 bei 238 Milliarden US-Dollar. Das entspricht dem Gesamtvolumen des Außenhandels der Bundesrepublik mit den Vereinigten Staaten von Amerika!

Die Anzahl und das Volumen der Transaktionen dürften in den nächsten Jahren noch deutlich zunehmen: Nach einer Prognose werden von den 3,8 Millionen mittelständischen Unternehmen mehr als die Hälfte in den nächsten 10 bis 15 Jahren eine Nachfolge anstreben. Etwa die Hälfte dieser Unternehmerinnen und Unternehmer streben eine externe Nachfolge an, also einen Unternehmensverkauf. 

Trotz dieser wirtschaftlichen Bedeutung des Unternehmenskaufs gibt es in Deutschland - und auch weltweit - weder eine interessengerechte gesetzliche Regelung noch ein von der Rechtsprechung ausreichend konkretisiertes Recht.

Vor allem für kleinere und mittlere Unternehmen können gesetzliche Regelungen aber eine wertvolle Hilfe beim Unternehmensverkauf sein. Insbesondere bei der in den nächsten Jahren auf uns zukommenden Unternehmensnachfolge bei den Baby-Boomern können gesetzliche Regelungen für Klarheit sorgen.  

Trotzdem hat der Bundesverband der Industrie schon im Januar 2023 - noch bevor die erste Sitzung der Länder-Arbeitsgruppe stattfinden konnte - ein Positionspapier herausgegeben mit dem Titel: „Keine Kodifizierung des Rechts der Unternehmenskäufe“, der Staat möge sich aus dem Unternehmenskauf heraushalten.

So einfach kann ich es mir als Justizminister, der für die Qualität von Recht und Rechtspflege zuständig ist, nicht machen. Wenn prognostiziert fast eine Million Unternehmen in den nächsten Jahren eine externe Nachfolge suchen, muss das Recht des Unternehmenskaufs jetzt jedenfalls auf den Prüfstand gestellt werden.

Derzeit geht die Praxis bei Unternehmenskäufen wie folgt vor:

In einem ersten Schritt werden die deutschen Gesetze, soweit das möglich ist, vertraglich ausgeschlossen. Denn aus Sicht der Praxis sind im deutschen Recht viele für den Unternehmenskauf relevante Rechtsfragen nicht ausreichend klar geregelt.

In einem zweiten Schritt bieten M&A-Anwälte ein von ihnen selbst geschaffenes vertragliches Regelwerk an. Zusätzlich empfehlen diese spezialisierten Rechtsanwälte die Flucht in eine ausländische Rechtsordnung, häufig in das schweizerische Recht, und die Wahl der Schiedsgerichtsbarkeit, um Risiken noch zu minimieren.

Ich meine, wir haben deshalb allen Grund, uns mit dem Recht des Unternehmenskaufs zu befassen, zumindest aber die Diskussion zu führen, ob wir angesichts der Nachfolgewelle im Mittelstand einen Optimierungsbedarf haben. Nicht jeder Verkauf von Unternehmen oder Unternehmenssteilen, von freiberuflichen Praxen oder Gewerbebetrieben wird durch spezialisierte Kanzleien beraten, die alle Details des Unternehmenskaufs ausreichend vorhersehen würden. Bislang konnte auch die Rechtsprechung zu den aufgeworfenen und weiteren Fragen nur sehr punktuell Antworten liefern. Zu wenige Verfahren landen vor den staatlichen Gerichten. Auch deshalb sind die vor einem Jahr eingerichteten M&A-Kammern beim Landgericht Düsseldorf so wichtig. Sie schaffen mit ihren Entscheidungen Transparenz in diesem Rechtsgebiet.

Die Qualität einer Rechtsordnung bemisst sich auch danach, dass der Staat einen Rechtsrahmen zur Verfügung stellt, der einen angemessenen Interessenausgleich für die beteiligten Vertragsparteien schafft. Entsprechend könnte die Arbeitsgruppe ganz grundlegende, aber bis heute offene Fragen prüfen. Einige Beispiele:

  • Ist der Unternehmenskaufvertrag zu beurkunden?
  • Unterliegen die Regelungen des Unternehmenskaufs der Kontrolle gleichermaßen wie Allgemeine Geschäftsbedingungen?
  • Wann ist ein Mangel eines Unternehmens zu bejahen?Welches Wissen muss sich ein Verkäufer oder Käufer als arglistiges Verhalten vorwerfen lassen?
  • Unter welchen Voraussetzungen kann die Firma fortgeführt werden? 

Es geht nicht darum, eine M&A Transaktion in all ihren Facetten im Gesetz abzubilden, den Unternehmen staatliches Recht aufzuzwingen oder die Schiedsgerichtsbarkeit zu gängeln. Ziel ist es vielmehr, positive Impulse zu setzen. Der Fokus soll dabei auf den kleinen und mittelständischen Betrieben liegen, die sich bewusst oder unbewusst für die Geltung deutschen Rechts entscheiden.

[Anrede],

Die Länderarbeitsgruppe hat sich im Februar dieses Jahres konstituiert. Sie wird immer wieder auch eine Rückkopplung mit der Praxis suchen. Deswegen freue ich mich, auf Initiative der Industrie- und Handelskammern Düsseldorf und Mittlerer Niederrhein und des Landgerichts Düsseldorf das Thema heute erstmals einem fachkundigen Publikum vorgestellt zu haben.

Die deutsche Handelsgerichtsbarkeit hat für die Fortentwicklung des Handelsrechts immer eine wichtige Rolle eingenommen. Sie hat Deutschland und Nordrhein-Westfalen seit der Errichtung des ersten deutschen Handelsgerichts im Jahr 1804 gute Dienste geleistet. Mit vorbildlichem Einsatz bringen Sie, meine Damen und Herren, Ihren Sachverstand und Ihre Erfahrung direkt in die Verfahren der staatlichen Justiz ein. Auch bei den handelsrechtlichen Fragen des Unternehmenskaufs sind wir auf den praktischen Sachverstand der Kammern für Handelssachen und der neuen M&A-Kammern angewiesen.

Bitte gestalten Sie die nachhaltige Entwicklung des Handelsrechts auch in Zukunft mit. Ihr Engagement und Ihr Blick für das Wesentliche bereichern die Diskussion. Ich freue mich sehr auf den Austausch mit Ihnen. Es ist mir wichtig, Ihre Meinung aus der Praxis zu hören, jetzt in dieser großen Runde oder gleich beim Umtrunk im kleineren Kreise.

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!

 

Für Fragen, Kommentare und Anregungen steht Ihnen zur Verfügung: pressestelle@jm.nrw.de