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Was ist eigentlich eine Ordnungswidrigkeit und wer verfolgt diese?
Eine Vielzahl von Gesetzen, etwa das Straßenverkehrsgesetz oder das Waffengesetz, enthalten Bestimmungen, die regeln, welches Verhalten als sogenannte Ordnungswidrigkeit anzusehen und insoweit mit einer Geldbuße zu belegen ist.
So lautet etwa § 24 a Straßenverkehrsgesetz auszugsweise:
"(1) Ordnungswidrig handelt, wer im Straßenverkehr ein Kraftfahrzeug führt, obwohl er 0,25 mg/I oder mehr Alkohol in der Atemluft oder 0,5 Promille oder mehr Alkohol im Blut oder eine Alkoholmenge im Körper hat, die zu einer solchen Atem- oder Blutalkoholkonzentration führt. |
Geldbuße als Folge von Ordnungswidrigkeiten und Strafe als Folge eines Verbrechens sind miteinander verwandt. Denn beide stellten strafende Antworten auf unerlaubtes Verhalten dar. Im Unterschied zur Strafe werden Geldbußen jedoch für weniger schwerwiegende Rechtsbrüche (z.B. Geschwindigkeitsüberschreitung) angeordnet. Anders als bei einer Bestrafung ist man bei Auferlegung einer Geldbuße auch nicht "vorbestraft", d.h. es erfolgt keine Eintragung in das Bundeszentralregister.
Geldbußen werden deshalb in aller Regel auch nicht von Strafgerichten, sondern von Verwaltungsbehörden in Form eines Bußgeldbescheides verhängt.
Zu einem gerichtlichen Verfahren kommt es erst, wenn der Betroffene gegen den Bußgeldbescheid Einspruch einlegt.
Die Gerichte verfolgen dann - ebenso wie die Strafgerichte - die Aufgabe, in einem geordneten Verfahren durch richterliche Entscheidung darüber zu befinden, ob eine Ordnungswidrigkeit begangen worden und diese deshalb mit einer Geldbuße zu ahnden ist.