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Entscheidungen im Klageverfahren

Welche weiteren Arten von Entscheidungen gibt es im verwaltungsgerichtlichen Verfahren?

Im Rahmen eines Klageverfahrens können mehrere gerichtliche Entscheidungen ergehen. Zu unterscheiden sind dabei Entscheidungen, die das Verfahren in der Instanz beenden, und solche, die nur Einzelfragen klären, ohne das Verfahren schon insgesamt abschließen. Die wichtigste verfahrensabschließende Entscheidung im Klageverfahren ist das Urteil, das in bestimmten Fällen durch einen Gerichtsbescheid ersetzt werden kann.
Nach einer Klagerücknahme oder nach Abgabe übereinstimmender Erledigungserklärungen wird das Verfahren ebenfalls beendet, allerdings durch Beschluss.
Im Unterschied hierzu werden gerichtliche Entscheidungen, die das Verfahren (in der jeweiligen Instanz) nicht abschließen, sondern nur Einzelfragen klären, in aller Regel in der Form eines Beschlusses gefasst. Beispiele sind der Beschluss über die Bewilligung oder Ablehnung von Prozesskostenhilfe, der Beschluss über die Beiladung eines Dritten zum Rechtsstreit oder der Beschluss, mit dem mehrere gleich gelagerte Verfahren zur gemeinsamen Verhandlung und Entscheidung verbunden werden (§ 93 VwGO).

Weitere Themen: Urteil / Gerichtsbescheid / Beschluss