NRW-Justiz:  Opferschutz

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Opferschutz in Nordrhein-Westfalen

Bürgersicherheit muss Vorrang haben
Opferschutz in Nordrhein-Westfalen

Seit der Übernahme der Regierungsverantwortung verfolgt die Landesregierung Nordrhein-Westfalen konsequent eine opferorientierte Justizpolitik. Opferschutz muss vor Täterschutz gehen; das berechtigte Sicherheitsinteresse der Bürgerinnen und Bürger muss im Vordergrund stehen.

Weitere Verbesserungen sind möglich und notwendig. Moderner Opferschutz und eine effiziente Strafverfolgung stellen dabei keinen Gegensatz dar; sie profitieren gleichermaßen von unseren Anstrengungen. Deshalb ist eine Verbesserung der Informationsangebote für Opfer von Straftaten wichtig. Nur wenn Opfer ihre Rechte und die für sie eingerichteten Hilfsangebote kennen, werden sie sie nutzen können. Diese Internetseite soll zu diesem Ziel beitragen, indem sie jedem Bürger einen einfachen und schnellen Zugriff auf wichtige Opferschutzinformationen ermöglicht.


  • Ordner Allgemeine Informationen zum Opferschutz
    Erläuterungen zu den Themenbereichen Opferschutz im Strafverfahren und Opferentschädigung.
  • Ordner Polizeilicher Opferschutz
    Opferschutz und Opferhilfe sind feste Bestandteile polizeilicher Arbeit in Nordrhein-Westfalen. Jede Polizeibeamtin und jeder Polizeibeamte wird über die Grundsätze des Opferschutzes und der Opferhilfe informiert.
  • Ordner Opferschutzorganisationen
    Die Hilfsmöglichkeiten von Opferschutzorganisationen sind vielfältig. Sie werden regelmäßig auf die besondere persönliche Situation des Opfers abgestimmt.
  • Ordner Besondere Bereiche des Opferschutzes
    Informationen zu Themenkomplexen wie Kindesmisshandlung oder Opferschutz im schulischen Bereich
  • Ordner Gesetzestexte
    Links zu unserer Gesetzesdatenbank und einzelnen Gesetzen, zum Beispiel dem Opferentschädigungsgesetz.
  • Ordner Opferschutz aktuell
    Veranstaltungen und Hinweise zu Veröffentlichungen.
  • Ordner Opfer im Strafverfahren
    Informationen über Ihre Rechte und Pflichten im Strafverfahren und über den Opferschutz (Video).

 

 

Verantwortlich: Justizministerium Nordrhein-Westfalen, Abteilung III, Stand:2012
 

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