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Landesjustizprüfungsamt

Quelle: Justiz NRW

Mündliche Prüfung

  • Die mündliche Prüfung besteht aus dem Aktenvortrag und einem Prüfungsgespräch in den Pflichtfächern Zivilrecht, Strafrecht und öffentliches Recht.

  • Zum mündlichen Prüfungstermin werden alle notwendigen Gesetze und Papier zur Verfügung gestellt, für die Vorbereitung des Aktenvortrages auch die Kommentare.

  • Welcher Prüfer welches Rechtsgebiet prüft, bestimmen die Mitglieder des Prüfungsausschusses; die Ladung zur mündlichen Prüfung enthält daher keine Angaben hierzu. Das LJPA erteilt hierzu keine weiteren Auskünfte.