Aktueller Inhalt:
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Die Terminsladung wird ca. 3 Wochen vor dem Termin zur mündlichen Prüfung versandt und beinhaltet neben der Bekanntgabe des Rechtsgebietes des Kurzvortrags auch die Namen der Prüfer.
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Das Rechtsgebiet des Kurzvortrags wird nach dem Zufallsprinzip den Terminen zugeordnet und stammt aus den Bereichen Zivilrecht, Strafrecht, Öffentliches Recht oder (Individual-)Arbeitsrecht.
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Welcher Prüfer welches Rechtsgebiet prüft, bestimmen die Mitglieder des Prüfungsausschusses; die Ladung zur mündlichen Prüfung enthält daher keine Angaben hierzu und das LJPA kann auch keine Auskunft hierzu geben.