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Kennziffer

  • Die Kennziffer, unter der die Aufsichtsarbeiten anzufertigen sind, wird mit der Ladung zu den Aufsichtsarbeiten mitgeteilt.

  • Für die Prüfer ist - auch anhand der Kennziffer - nicht zu erkennen, ob die Aufsichtsarbeit von einem Kandidaten im ersten Prüfungsversuch, im ersten oder zweiten Wiederholungsversuch oder im Verbesserungsversuch angefertigt wurde.