
Anerkennung eines im Ausland erworbenen juristischen Diploms, Eignungsprüfung für die Zulassung zur Rechtsanwaltschaft und Gleichwertigkeits- und Eignungsprüfung zur Aufnahme europäischer Juristinnen und Juristen und solcher aus den EWR-Staaten und der Schweiz in den juristischen Vorbereitungsdienst