NRW-Justiz:  Widerspruchsverfahren

Kopfbild Justizministerium

Widerspruchsverfahren

  • Ab dem 01.01.2007 ist das Widerspruchsverfahren gebührenpflichtig.

  • Es werden eine Grundgebühr sowie Einzelgebühren je angegriffener Prüfungsteilleistung erhoben. Die Einzelheiten können der Gebührenordnung für die staatliche Pflichtfachprüfung und die zweite juristische Staatsprüfung (Juristenausbildungsgebührenordnung - JAGebO PDF-Dokument, öffnet neues Browserfenster / neuen Browser-Tab) entnommen werden.

  • Welche Prüfungsteilleistungen Gegenstand des Widerspruchsverfahrens sind und damit eine Gebühr auslösen können, wird durch die Widerspruchsbegründung bestimmt


 
 

Druckvorschau in neuem Fenster öffnen   zum Seitenanfang gehen