
Ab dem 01.01.2007 ist das Widerspruchsverfahren gebührenpflichtig.
Es werden eine Grundgebühr sowie Einzelgebühren je angegriffener Prüfungsteilleistung erhoben. Die Einzelheiten können der Gebührenordnung für die staatliche Pflichtfachprüfung und die zweite juristische Staatsprüfung (Juristenausbildungsgebührenordnung - JAGebO
) entnommen werden.
Welche Prüfungsteilleistungen Gegenstand des Widerspruchsverfahrens sind und damit eine Gebühr auslösen können, wird durch die Widerspruchsbegründung bestimmt