
Ein Antrag auf Einsichtnahme ist binnen eines Monats nach Bekanntgabe der das Verfahren abschließenden Prüfungsentscheidung bei dem LJPA zu stellen (§ 56 Abs.1 i.V.m. § 23 Abs. 2 JAG NRW). Einsichtnahme ist montags bis freitags in der Zeit von 10.00 bis 13.00 Uhr auf der Geschäftsstelle des Landesjustizprüfungsamtes in Düsseldorf (Martin-Luther-Platz 40) möglich. Die Vereinbarung eines Termins ist nicht erforderlich und nicht möglich.
Sofern die Einsichtnahme auf der Geschäftsstelle des Landesjustizprüfungsamtes innerhalb der Monatsfrist erfolgt, ist eine vorhergehende Anmeldung nicht erforderlich.