NRW-Justiz:  Einsichtnahme in Aufsichtsarbeiten

Kopfbild Justizministerium

Einsichtnahme in Aufsichtsarbeiten

  • Ein Antrag auf Einsichtnahme ist binnen eines Monats nach Bekanntgabe der das Verfahren abschließenden Prüfungsentscheidung bei dem LJPA zu stellen (§ 56 Abs.1 i.V.m. § 23 Abs. 2 JAG NRW). Einsichtnahme ist montags bis freitags in der Zeit von 10.00 bis 13.00 Uhr auf der Geschäftsstelle des Landesjustizprüfungsamtes in Düsseldorf (Martin-Luther-Platz 40) möglich. Die Vereinbarung eines Termins ist nicht erforderlich und nicht möglich.

  • Sofern die Einsichtnahme auf der Geschäftsstelle des Landesjustizprüfungsamtes innerhalb der Monatsfrist erfolgt, ist eine vorhergehende Anmeldung nicht erforderlich.


 
 

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