
In Nordrhein-Westfalen werden - mit Ausnahme von Härtefällen und von Bewerbungen mit gesetzlichem Vorrang - grundsätzlich alle Bewerberinnen und Bewerber und damit nicht nur die so genannten "Landeskinder" einheitlich in der Reihenfolge des Eingangs ihrer Anträge eingestellt. Die von den Bewerberinnen und Bewerbern in der ersten juristischen Staatsprüfung erzielte Punktzahl stellt kein Kriterium für die Reihenfolge der Einstellungen dar. Allerdings kann der Präsident eines Oberlandesgerichts Bewerberinnen und Bewerber auf die Möglichkeit einer anderweitigen Einstellung außerhalb seines Bezirks verweisen, sofern die Kapazitäten in seinem Bezirk nicht ausreichen und anderweitig noch Kapazitäten frei sind; insoweit kann eine Auswahl nach dem Kriterium einer dauerhaften persönlichen Beziehung zu dem Oberlandesgerichtsbezirk getroffen werden.
Zuständig für die Einstellung in den juristischen Vorbereitungsdienst sind in Nordrhein-Westfalen die Präsidenten der Oberlandesgerichte. Diese können nähere Auskünfte über die jeweiligen Einstellungstermine, Bewerbungsfristen, Wartezeiten, möglichen Ausbildungsorte sowie die Einzelheiten des Einstellungsverfahrens geben.
Nur von dort sind auch die Bewerbungsunterlagen und ein Merkblatt für Rechtsreferendarinnen und Rechtsreferendare zu erhalten; dieses Merkblatt soll als Orientierungshilfe bei Fragen zum Referendariat, auch hinsichtlich des Status, dienen. In diesem Zusammenhang sei vorab darauf hingewiesen, dass in Nordrhein-Westfalen die ab dem 1. Juli 1999 in den juristischen Vorbereitungsdienst Eintretenden in ein öffentlich-rechtliches Ausbildungsverhältnis übernommen werden.
Nachfolgend finden Sie die Anschriften und die Telefonnummern der Präsidenten der Oberlandesgerichte.
Die Präsidentin des Oberlandesgerichts Düsseldorf ![]()
Cecilienallee 3
40474 Düsseldorf
Tel.: 0211 / 4971-0
Der Präsident des Oberlandesgerichts Hamm ![]()
Heßlerstr. 53
59065 Hamm
Tel.: 02381 / 272-0
Der Präsident des Oberlandesgerichts Köln ![]()
Reichenspergerplatz 1
50670 Köln
Tel.: 0221 / 7711-0
Die Bewerbung um die Einstellung in den juristischen Vorbereitungsdienst ist an den Präsidenten des Oberlandesgerichts, in dessen Bezirk die Bewerberin oder der Bewerber den Vorbereitungsdienst ableisten möchte, zu richten.