Was ist noch bei der zweiten juristischen Staatsprüfung zu beachten?
Neben einem Beispiel für eine Klausurladung zur Anfertigung der
Aufsichtsarbeiten für die zweite juristische Staatsprüfung ist
hier ein Merkblatt zur zweiten juristischen Staatsprüfung
veröffentlicht.
"Bei den Aufsichtsarbeiten besteht die Aufgabe darin, eine Entscheidung, Verfügung oder sonstige schriftliche Äußerung der nach der Aufgabe mit der Sache befassten Stelle oder Person zu entwerfen…." Die Anweisungen im Einzelnen erfahren Sie in diesem Bereich.
"Durch den Vortrag soll der Prüfling zeigen, dass er befähigt
ist, nach kurzer Vorbereitung in freier Rede den Inhalt einer Akte
darzustellen sowie einen praktisch brauchbaren Vorschlag zu unterbreiten
und zu begründen…. "Weitere Einzelheiten in dieser Rubrik.