NRW-Justiz:  Klausurenorte

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Klausurenorte

Kriterium für die Zuweisung ist die Stammdienststelle

Die Zuweisung erfolgt programmunterstützt wie aus der unten stehenden Tabelle ersichtlich. Dabei ist ab dem Schreibtermin Januar 2006 die Stammdienststelle Kriterium für die Zuweisung der Prüflinge zu den jeweiligen Klausurorten.
Für jede Stammdienststelle ist ein Klausurort voreingestellt. Für alle Klausurorte wurde mindestens eine Alternative vorgesehen, für den Fall, dass der ursprünglich vorgesehene Klausurort nicht zur Verfügung steht oder schon ausgebucht ist (z.B.: Stammdienststelle LG Dortmund, voreingestellter Klausurort OLG Hamm, alternativ LG Bochum oder nachrangig LG Essen).

 

Stammdienststelle

Klausurort

1. Ausweichort

2. Ausweichort

Aachen

Köln

Düsseldorf

%

Arnsberg

Hamm

Bielefeld

Bochum

Bielefeld

Bielefeld

Hamm

Münster

Bochum

Bochum

Essen

Hamm

Bonn

Köln

Düsseldorf

%

Detmold

Bielefeld

Hamm

Münster

Dortmund

Hamm

Bochum

Essen

Duisburg

Düsseldorf

Essen

Bochum

Düsseldorf

Düsseldorf

Köln

%

Stammdienststelle

Klausurort

1. Ausweichort

2. Ausweichort

Essen

Essen

Bochum

Düsseldorf

Hagen

Bochum

Essen

Hamm

Kleve

Düsseldorf

Köln

%

Köln

Köln

Düsseldorf

%

Krefeld

Düsseldorf

Köln

%

Mönchengladbach

Düsseldorf

Köln

%

Münster

Münster

Hamm

Essen

Paderborn

Bielefeld

Hamm

Bochum

Siegen

Siegen

Hamm

Köln

Wuppertal

Düsseldorf

Köln

%

Stammdienststelle

Klausurort

1. Ausweichort

2. Ausweichort


 
 

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