NRW-Justiz:  Vermögensabschöpfung - Straftaten dürfen sich nicht lohnen

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Vermögensabschöpfung - Straftaten dürfen sich nicht lohnen

Vermöngensabschöpfung - Straftaten dürfen sich nicht lohnen!

Bedeutung
Wirkung und Folgen
Vermögensabschöpfung als Daueraufgabe

Was bedeutet Vermögensabschöpfung?

Nach den gesetzlichen Bestimmungen sind Gewinne aus Straftaten einzuziehen, also "abzuschöpfen". Das betrifft nicht nur die unmittelbar aus Straftaten erlangten Gegenstände selbst. Auch legale Vermögenswerte können einem Straftäter unter bestimmten Voraussetzungen entzogen werden. Hat er etwa die Beute aus einer Tat schon ausgegeben, muss er den Gegenwert ersetzen. In dieser Höhe kann der Staat auf sein gesamtes Vermögen zugreifen. 

 
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Was bewirkt die Vermögensabschöpfung?

Wer illegales Vermögen abschöpft

  • verhindert weitere Straftaten,
  • überführt Schuldige und
  • hilft Opfern.

Straftaten verhindern

Der Entzug von Verbrechensgewinnen trifft weite Bereiche der Kriminalität an ihrem Lebensnerv - dem "erwirtschafteten" Kapital. Das Gewinnstreben ist die wichtigste Triebfeder des organisierten Verbrechens und der Wirtschaftskriminalität. Der Verlust des "Betriebskapitals" bedroht die Existenz der gewinnorientierten Kriminalität. Durch Inhaftierungen einzelner Mitglieder bedingte Personalverluste können nicht mehr ausgeglichen, illegale Beeinflussungen von Ermittlungen (Bedrohung oder Bestechung von Zeugen, Beseitigung von Beweismitteln u.a.m.) nicht mehr finanziert und logistische Hilfsmittel (konspirative Wohnungen u.a.m.) nicht mehr bereitgestellt werden. Damit entfällt die Basis für die Vorbereitung neuer Taten.

Schuldige überführen

Grenzüberschreitend tätige Straftäter sind schwer zu fassen. Sie hinterlassen selten Spuren. Es gibt aber eine Schwachstelle - das illegale Kapital. Experten der Europäischen Union schreiben daher den Erträgen aus Straftaten eine Schlüsselrolle zu. Gewinne aus Straftaten der Organisierten Kriminalität fallen meist in bar an. Für den Menschen-, Drogen- und Waffenhandel, das illegale Glücksspiel und die Schleuserkriminalität gilt das in besonderem Maße. Solche Erträge unter der Legende legaler Herkunft in den Wirtschaftskreislauf einzubringen, stellt kriminelle Organisationen zunehmend vor immer schwieriger zu lösende logistische Probleme. Straftäter können ihre Gewinne verschleiern, indem sie Landesgrenzen überschreiten. Damit allein sind sie aber noch nicht am Ziel. Eine weitere Grenze ist zu meistern - die Grenze zwischen Schattenwirtschaft und legalem Geldkreislauf. Passiert das Kapital diese Schnittstelle, so verliert es seine Tarnung. Die Investition in den legalen Wirtschaftskreislauf macht es - wenn auch nur für kurze Zeit - sichtbar. Auch seine Spur wird erkennbar und kann bis zu den dahinter stehenden Organisationen und Personen zurückverfolgt werden. Wer also verdächtige Finanztransaktionen über Landesgrenzen hinweg verfolgt, aufdeckt und das dahinter stehende Vermögen abschöpft, entzieht nicht nur kriminellen Organisationen ihr Betriebskapital. Er trägt auch zur Aufklärung der Straftat selbst bei. Deshalb strebt die Europäische Union eine effiziente Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten bei der Ermittlung, dem Einfrieren, der Beschlagnahme und der Einziehung von Erträgen aus Straftaten an. Vor diesem Hintergrund sind in den vergangenen Jahren in Gestalt einer Reihe von Initiativen, Rahmenbeschlüssen und anderen Legislativakten – insbesondere durch den Rahmenbeschluss 2006/783/JHA über die Anwendung des Grundsatzes der gegenseitigen Anerkennung auf Einziehungsentscheidungen vom 06.10.2006 – gezielt Maßnahmen ergriffen worden, um die grenzüberschreitende Vermögenszugriffe nachhaltig zu fördern.

Opfern helfen

Konfisziertes Tätervermögen ist in erster Linie für die Entschädigung der Opfer von Straftaten bestimmt. So bestimmt es das Gesetz. Nur der verbleibende Rest geht in die Staatskasse. Mehr als die Hälfte der entzogenen Verbrechensgewinne kommt im Wege der so genannten Rückgewinnungshilfe den Opfern zugute. Das zeigen Statistiken. Den Opfern der Straftaten entsteht kein eigenes Prozessrisiko. Sie erhalten schnelle und unbürokratische Hilfe. Fachkreise sind sich deshalb einig: Vermögensabschöpfung dient dem Täter-Opfer-Ausgleich und fördert das Vertrauen der Öffentlichkeit in den Rechtsstaat. Mit dem am 1. Januar 2007 in Kraft getretenen Gesetz zur Stärkung der Rückgewinnungshilfe und der Vermögensabschöpfung bei Straftaten wird das Ziel verfolgt, die Rückgewinnungshilfe und die Vermögensabschöpfung im Interesse des Opferschutzes und einer effektiven Strafrechtspflege durch Änderungen oder Ergänzungen des geltenden Rechts weiter zu verbessern. Das Gesetz beinhaltet im Wesentlichen eine Verbesserung des Opferschutzes, einen Auffangrechtserwerb des Staates und Vereinfachungen im Abschöpfungsverfahren.

 

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Die Vermögensabschöpfung als Daueraufgabe

Die Vermögensabschöpfung ist in Nordrhein-Westfalen eine mit Erfolg betriebene Daueraufgabe. Bei den Staatsanwaltschaften des Landes werden in geeigneten Fällen die strafrechtlichen Ermittlungen (Schuld- und Straffrage) losgelöst von den Vermögensermittlungen geführt. Ist die Abschöpfung erheblicher Vermögenswerte zu erwarten, werden geschulte Spezialisten eingeschaltet. 
Ihre Aufgabe ist die

  • Aufspürung von Vermögenswerten, 
  • Sicherung des Vermögens, das für eine Abschöpfungsmaßnahme in Betracht kommt, 
  • Vertretung der staatsanwaltschaftlichen Interessen auf diesem Gebiet in der gerichtlichen Hauptverhandlung und 
  • Verwertung von rechtskräftig eingezogenen Gegenständen.

Die Aus- und Fortbildung als Basis einer erfolgreichen Vermögensabschöpfung

Die Vermögensabschöpfung ist eine komplizierte Rechtsmaterie. Die teilweise schwerwiegenden Eingriffe erfordern u. a., dass dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit angemessen Rechnung getragen wird, namentlich, wenn nahezu das gesamte Vermögen eines Beschuldigten vorläufig "eingefroren" wird. In Nordrhein-Westfalen werden Angehörige der Justiz durch regelmäßige Fortbildungsmaßnahmen entsprechend ausgebildet. Sie werden mit dem schwierigen gesetzlichen Instrumentarium der Vermögensabschöpfung ebenso vertraut gemacht wie mit einschlägigen gesetzlichen Neuregelungen. Die fortgeschrittenen Spezialisten der Staatsanwaltschaften durchlaufen Zusatzlehrgänge. Dort erwerben sie das für den korrekten Zugriff auf bewegliche Sachen (etwa teure Autos o.ä.) und Immobilien (Grundstücke und Häuser) erforderliche zivilrechtliche Spezialwissen. Der zudem regelmäßig erfolgende fachliche Austausch zwischen den Spezialisten bildet die Grundlage für eine stetige Verbesserung der Praxis der Vermögensabschöpfung.

Projekt im Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen

Das Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen widmet dem Thema Vermögensabschöpfung besonderes Augenmerk. Zum 1. Oktober 2011 hat das Justizministerium das Projekt "Vermögensabschöpfung und Sanktionenrecht" gestartet. Kern des Projekts ist unter anderem eine umfassende Untersuchung des Rechts der Vermögensabschöpfung. Dabei sollen einerseits praktische Optimierungsansätze entwickelt und andererseits ein etwaiger gesetzgeberischer Handlungsbedarf geprüft werden.


 

 

Verantwortlich: Justizministerium NRW, Abteilung III, Stand: 2012
 

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