Strukturreform der Sozialen Dienste in Nordrhein-WestfalenAufgaben der Sozialen Dienste
Aufgabe der Bewährungshilfe ist es, betreute Personen durch Hilfe zur Selbsthilfe nach Möglichkeit vor dem kriminellen Rückfall zu bewahren. Dazu gehört einerseits die Überwachung und gegebenenfalls die Einwirkung auf die Lebensführung, namentlich die Überwachung der gerichtlich erteilten Auflagen (etwa Ausgleich des mit der Straftat verursachten Schadens) und Weisungen (z. B. Unterhaltspflichten nachzukommen). Hauptaufgabe der Gerichtshilfe sind der Objektivität verpflichtete sozialarbeiterische Untersuchungen und Darstellungen der persönlichen Verhältnisse und der sozialen Lage bei beschuldigten, angeschuldigten, angeklagten oder verurteilten Erwachsenen. Die sozialarbeiterischen Diagnosen werden nach konkretem Auftrag durch Staatsanwaltschaften, Strafgerichte, Strafvollstreckungsbehörden, Gnadenstellen erstellt. Dadurch sollen deren Entscheidungen im Interesse einer sozialen Strafrechtspflege und verbesserter prognostischer Grundlagen vorbereitet werden. Die Führungsaufsicht ist eine Maßregel der Sicherung und Besserung. Sie gibt Straftätern mit ungünstiger Sozialprognose und Schwerkriminellen nach der Verbüßung von Strafhaft und dem Ende einer Unterbringung in einem Psychiatrischen Krankenhaus oder einer Erziehungsanstalt eine Lebenshilfe für den Übergang in die Freiheit und führt und überwacht sie dabei. Vorrangiges Ziel der Führungsaufsicht ist die Verhinderung neuer Straftaten. aktuelle Organisations- und Qualitätsüberprüfung - Einführung von Qualitätsstandards bei den Sozialen Diensten der Justiz;
Verantwortlich: Justizministerium NRW, Abteilung III, Stand:2009
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