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Strukturreform der Sozialen Dienste in Nordrhein-Westfalen

Aufgaben der Sozialen Dienste
Reform Quelle: PIXELIO

Aufgabe der Bewährungshilfe ist es, betreute Personen durch Hilfe zur Selbsthilfe nach Möglichkeit vor dem kriminellen Rückfall zu bewahren. Dazu gehört einerseits die Überwachung und gegebenenfalls die Einwirkung auf die Lebensführung, namentlich die Überwachung der gerichtlich erteilten Auflagen (etwa Ausgleich des mit der Straftat verursachten Schadens) und Weisungen (z. B. Unterhaltspflichten nachzukommen).

Hauptaufgabe der Gerichtshilfe sind der Objektivität verpflichtete sozialarbeiterische Untersuchungen und Darstellungen der persönlichen Verhältnisse und der sozialen Lage bei beschuldigten, angeschuldigten, angeklagten oder verurteilten Erwachsenen. Die sozialarbeiterischen Diagnosen werden nach konkretem Auftrag durch Staatsanwaltschaften, Strafgerichte, Strafvollstreckungsbehörden, Gnadenstellen erstellt. Dadurch sollen deren Entscheidungen im Interesse einer sozialen Strafrechtspflege und verbesserter prognostischer Grundlagen vorbereitet werden.

Die Führungsaufsicht ist eine Maßregel der Sicherung und Besserung. Sie gibt Straftätern mit ungünstiger Sozialprognose und Schwerkriminellen nach der Verbüßung von Strafhaft und dem Ende einer Unterbringung in einem Psychiatrischen Krankenhaus oder einer Erziehungsanstalt eine Lebenshilfe für den Übergang in die Freiheit und führt und überwacht sie dabei. Vorrangiges Ziel der Führungsaufsicht ist die Verhinderung neuer Straftaten.

aktuelle Organisations- und Qualitätsüberprüfung
Das Justizministerium hat unter Einbeziehung aller Beteiligten ein Gesamtkonzept zur Reform der Sozialen Dienste der Justiz erstellt, welches sich derzeit in der Abstimmung befindet. Das Konzept könnte zum Jahresende 2007 umgesetzt werden. Es orientier sich insbesondere an folgenden Kernpunkten:

- Einführung von Qualitätsstandards bei den Sozialen Diensten der Justiz;
- Aufbau neuer Aufsichtsstrukturen;
- Zusammenführung der Sozialen Dienste (Bewährungs- und Gerichtshilfe sowie Führungsaufsicht);
- IT-Vernetzung der Sozialen Dienste der Justiz;
- räumliche Unterbringung in den Gerichtsgebäuden;
- Einbindung der ehrenamtlichen Bewährungshilfe.


 

 

Verantwortlich: Justizministerium NRW, Abteilung III, Stand:2009

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