Kundenbefragungen
Ebenso wie Mitarbeiterbefragungen stellen gezielte Kundenbefragungen ein wesentliches Element zur Qualitätssicherung und Qualitätsverbesserung dar. Aus diesem Grund erhebt die Justiz in Nordrhein-Westfalen die Kundenerwartungen, misst die Zufriedenheit mit den erbrachten Leistungen und ergründet mögliche Schwachstellen in der Organisation. Weitere Informationen
Verantwortlich: Justizministerium NRW, Abteilung I, Stand:2009
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