NRW-Justiz:

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Kundenbefragungen

Fragezeichen

Ebenso wie Mitarbeiterbefragungen stellen gezielte Kundenbefragungen ein wesentliches Element zur Qualitätssicherung und Qualitätsverbesserung dar. Aus diesem Grund erhebt die Justiz in Nordrhein-Westfalen die Kundenerwartungen, misst die Zufriedenheit mit den erbrachten Leistungen und ergründet mögliche Schwachstellen in der Organisation.







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Verantwortlich: Justizministerium NRW, Abteilung I, Stand:2009

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