Organisation des Justizvollzugs in Nordrhein-Westfalen
Der gesetzliche Auftrag des Justizvollzugs ergibt sich aus § 2 des Strafvollzugsgesetzes: "Im Vollzug der Freiheitsstrafe soll der Gefangene fähig werden, künftig in sozialer Verantwortung ein Leben ohne Straftaten zu führen (Vollzugsziel). Der Vollzug der Freiheitsstrafe dient auch dem Schutz der Allgemeinheit vor weiteren Straftaten.“ Der nordrhein-westfälische Justizvollzug soll künftig nur noch zweistufig aufgebaut sein. Diese Entscheidung ist ein konsequenter Schritt zur Umsetzung der Reformpolitik der Landesregierung, deren erklärte Ziele der Bürokratieabbau, eine Entflechtung unübersichtlicher Kompetenzen und eine Steigerung von Transparenz und Ergebnisverantwortung sind. Seit der Auflösung des Landesjustizvollzugsamtes Nordrhein-Westfalen am 1. Januar 2008 ist der gesamte Vollzug unmittelbar dem Justizministerium unterstellt. Durch diese Entscheidung werden Verwaltungsstrukturen deutlich verschlankt, die Sach- und Fachkompetenz gebündelt, Abstimmungs- und Koordinierungsaufwand verringert und Verantwortung konsequent delegiert. Eine weit reichende Übertragung von Verantwortung auf die Leiterinnen und Leiter der Justizvollzugsanstalten stärkt deren Position.
Verantwortlich: Justizministerium NRW, Abteilung IV, Stand:2009
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