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Zwangsversteigerung

Informationen rund um die Zwangsversteigerung
Zwangsversteigerungen online

Allgemeine Informationen
In der Zwangsversteigerung geht es um Grundstücke (unbebaut oder bebaut mit Ein- oder Mehrfamilienhäusern), Gewerbegrundstücke, Eigentumswohnungen oder Teileigentumsrechte (Garagen, Einstellplätze, Ladengeschäfte o.ä.). Sie werden im Wege der Zwangsvollstreckung (z.B. im Auftrag einer Bank, wenn der Grundstückseigentümer die Raten für seinen Kredit nicht gezahlt hat) versteigert. In Betracht kommen auch Verfahren zur Aufhebung einer Gemeinschaft (z.B. Erbengemeinschaft, gemeinschaftliches Eigentum von mehreren Personen). Die Versteigerung findet in einer öffentlichen Sitzung des Amtsgerichts statt, in dessen Bezirk das zu versteigernde Objekt liegt.

Versteigerungstermine im Internet
Sämtliche Termine werden öffentlich bekannt gemacht. In Nordrhein-Westfalen veröffentlichen alle Gerichte ihre aktuellen Versteigerungen zusätzlich im Internet  (teilweise mit Fotos, Exposee und Gutachten zum Download). Bei dem jeweiligen Amtsgericht können Sie wichtige Unterlagen, z. B. das Verkehrswertgutachten, einsehen.

Weitere Informationen


 

 

Verantwortlich: Justizministerium NRW, Abteilung I, Stand:2009

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