NRW-Justiz:  Bologna-Prozess und deutsche Juristenausbildung

Kopfbild Justizministerium

Bologna-Prozess und deutsche Juristenausbildung

Bologna, die Stadt mir der ältesten Universität Europas, bietet mit ihren unzähligen winkligen Arkadengängen einen nahezu idealen Schauplatz für spektakuläre Rechtsfälle. Jedoch verbirgt sich hinter dem nach der Stadt benannten Prozess nicht etwa ein Gerichtsverfahren, sondern eine tiefgreifende Hochschulreform. Durch den Bologna-Prozess sollen europaweit möglichst einheitliche Strukturen für die Hochschulausbildung geschaffen werden. Kernelement ist die Einführung eines gestuften Studiensystems aus Bachelor und Master mit europaweit vergleichbaren Abschlüssen.

Die Umsetzung des Bologna-Prozesses an den Fakultäten in Europa ist inzwischen weit vorangeschritten. Auch in Deutschland sind ca. 80 % der Studiengänge auf eine Bachelor-Master-Struktur umgestellt. Das rechtswissenschaftliche Studium in Deutschland ist bislang von einer Umstellung ausgenommen.

Zur Frühjahrskonferenz der Justizministerkonferenz am 18. und 19. Mai 2011 hat der Ausschuss zur Koordinierung der Juristenausbildung seinen aktuellen Bericht 2011 über Möglichkeiten und Konsequenzen einer Bachelor-Master-Struktur in der deutschen Juristenausbildung vorgelegt.

Dem Vorschlag des Expertengremiums folgend halten die Justizministerinnen und Justizminister bei der Ausbildung für die reglementierten juristischen Berufe weiterhin zwei Staatsprüfungen und einen einheitlichen Vorbereitungsdienst für unverzichtbar, um die hohe Qualität der Ausbildung auch in Zukunft zu gewährleisten. Die vom Koordinierungsausschuss geprüften Modelle, welche die derzeitige Ausbildung durch eine Bachelor-Master-Struktur ersetzen wollen, würden gegenüber der derzeitigen Ausbildung insgesamt keinen qualitativen Mehrwert bieten; vielmehr würden die Nachteile der Modelle schwerer wiegen als die Vorteile. Modelle, die hinsichtlich der Ausbildung für die reglementierten juristischen Berufe an den bisherigen Ausbildungsstrukturen festhalten und daneben Elemente der Bachelor-Master-Struktur integrieren wollen, könnten hingegen Anknüpfungspunkte für denkbare Ergänzungen der derzeitigen Ausbildung bieten. So bleibe es den juristischen Fakultäten unbenommen zu prüfen, ob im Rahmen des zur Ersten Prüfung führenden Studiums zusätzliche akademische Grade vergeben werden könnten.

Der Beschluss in vollem Wortlaut kann unter Justizpolitik/jumiko/beschluesse/2011/fruehjahrskonferenz11/I_1.pdf herunter geladen werden.

Der Beschluss der Justizministerkonferenz entspricht in vollem Umfang der Auffassung von Justizminister Thomas Kutschaty. Insbesondere wird er das von seiner Amtsvorgängerin Roswitha Müller-Piepenkötter (CDU) vertretene Bologna-Modell nicht übernehmen.

Sämtliche Berichte des Koordinierungsausschusses können unter Berichte des Ausschusses der Justizministerkonferenz zur Koordinierung der Juristenausbildung herunter geladen werden.

Informationen zum Bologna-Modell der früheren Justizministerin Müller-Piepenkötter


 

 

Verantwortlich: Justizministerium NRW, Abteilung V, Stand:2011
 

Druckvorschau in neuem Fenster öffnen   zum Seitenanfang gehen