Jugendkriminalität
Der Zusammenhang von Kriminalitätsverständnis und Kriminalitätsbewältigung Ubiquität und Episodenhaftigkeit einerseits und Intensivtäterschaft andererseits Die Begehung bestimmter leichterer Delikte (Schwarzfahren, kleinere Diebstähle, Sachbeschädigungen, Beleidigungen) ist sehr weit verbreitet, wie man insbesondere aus sog. Dunkelfeldbefragungen von Tätern und Opfern weiß. Kriminologen sprechen daher von einer ubiquitären Erscheinung. Der Begriff der Episodenhaftigkeit von Jugendkriminalität bezieht sich auf die gefestigte kriminologische Erkenntnis, dass die Belastungskurve der in ihrer Gesamtheit betrachteten Altersgruppen bereits ab dem Heranwachsendenalter - also ab dem 18ten Lebensjahr - deutlich abfällt. Jugendkriminalität ist demnach eine sporadische Erscheinung, die sich zumeist mit dem Alter gleichsam "auswächst". Es handelt sich folglich weder um ein Schichtenproblem noch ist Jugendkriminalität Zeichen für verfestigte Verhaltensabweichungen. Besorgnis erregen allerdings Untersuchungsbefunde, denen zufolge etwa die Hälfte aller Straftaten der jungen Altersgruppen von lediglich 5 bis 10 % der Täter dieser Altersgruppen begangen werden. Nach den polizeilichen Definitionen ist Intensiv- oder Mehrfachtäter, wer mindestens fünfmal in einem Jahr polizeilich registriert worden ist. Diese Gruppe bereitet deshalb Sorgen, weil sie zumeist mit einer Vielzahl von sozialen Problemlagen „ausgestattet“ ist, die vom Kriminaljustizsystem kaum allein zu bewältigen sind. Milieubedingungen, negative Erziehungserfahrungen und oft auch abweichende ethnische Normverständnisse greifen mit gruppendynamischen Prozessen und ungeordneten Lebensstilen, die vermehrt Tatgelegenheiten schaffen, ineinander. Hier erweisen sich allein kooperative Maßnahmen von Polizei, Justiz und Jugendhilfe als aussichtsreich. Zahlreiche Intensivtäterprojekte in NRW wie z. B. das „Haus des Jugendrechts“ in Köln arbeiten schon heute erfolgreich auf dieser Grundlage. Diese Projekte haben dazu beigetragen, dass in NRW die Zahl der unter 21jährigen Intensivtäter ausweislich der aktuellen Polizeilichen Kriminalstatistik 2009 mit 7.954 den niedrigsten Stand der letzten zehn Jahre erreicht hat.. Jugendkriminalität und Anstiegsdiskussionen Ein Blick auf die aktuelleren Entwicklungen gibt eher Anlass zur Entwarnung. Die Tatverdächtigenzahlen beispielsweise der unter 21-Jährigen sind seit 1999 weitgehend unverändert (1999: 139.184, 2009: 137.473). Steigende Kriminalitätswerte im Jugend- und Heranwachsendenbereich sind beschränkt auf einzelne Deliktsfelder, wie z.B. Körperverletzungsdelikte und Sachbeschädigungen. Maßnahmen - Notwendigkeiten der Konzentration und der Kooperation Das Justizministerium fördert Maßnahmen der Kriminalprävention nachdrücklich. Im November 2005 wurde beispielsweise eine interministerielle Arbeitsgruppe zur Bekämpfung der Jugendkriminalität unter gemeinsamer Federführung von Justizministerium und Jugendressort konstituiert. Innen-, Schul- und Bauministerium sind aus einer ressortübergreifenden Gestaltungsperspektive heraus betrachtet ebenfalls beteiligt. Die Arbeitsgruppe hat ein 20 Punkte-Programm "Stopp der Kinder- und Jugendkriminalität - Eine Offensive der Landesregierung Nordrhein-Westfalen" entwickelt, das sich in primäre, sekundäre und tertiäre Ansätze der Kriminalprävention unterteilt. Geschnürt wurde ein Bündel von Maßnahmen, die bei einer intensivierten Arbeit mit gefährdeten Jugendlichen im Bereich der Sozialarbeit und der Schulen zur Früherkennung von Gewaltbereitschaften beginnen, Initiativen der sozialräumlichen - kriminalitätsverhindernden - Stadtplanung einbeziehen und bei Intensivtäterprojekten für bereits mehrfach auffällig gewordene junge Straftäter enden. Das jährlich aktualisierte Programm beinhaltet auch zahlreiche zukunftsweisende Projekte der Justiz. Dazu gehören das Projekt "Gelbe Karte"
Verantwortlich: Justizministerium NRW, Abteilung
III, Stand:2010
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