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Jugendkriminalität

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Der Zusammenhang von Kriminalitätsverständnis und Kriminalitätsbewältigung
Zum einen kann auf spezifische Erscheinungsformen abgestellt werden, die sich z.B. in spontanen, oft unüberlegt-emotionalen Aggressionen gegenüber Gleichaltrigen äußern. Zum anderen kann das junge Alter der Täter einen anderen Umgang mit dieser Klientel nahe legen, der vergleichsweise bessere Chancen der Kriminalprävention beinhaltet. Beides hängt letztlich miteinander zusammen: Ein besonderer Umgang mit jugendlichen Straftätern muss an jugendlichen Momenten anknüpfen, also an personen- und verhaltensgebundenen Merkmalen, die zugleich den Entstehungsrahmen und -hintergrund der Taten liefern. Eine als erzieherisch verstandene Sanktion erscheint beispielsweise nur dann sinnvoll, wenn das Tatverhalten ein erzieherisches Manko offenbart hat. Anders als etwa im allgemeinen Strafrecht, das seine Sanktionen mehr am abstrakten Schuldbegriff ausrichtet, geht es im Jugendkriminalrecht darum, eine Art von Spiegelbildlichkeit von vorhandenen Defiziten und Reaktionen herzustellen. Aus dieser Sicht gehören Kriminalitätsverständnis und Kriminalitätsbewältigung notwendigerweise zusammen.  

Ubiquität und Episodenhaftigkeit einerseits und Intensivtäterschaft andererseits
Etwas verkürzt dargestellt kann Jugendkriminalität in zwei Phänomengruppen eingeteilt werden. Auf der einen Seite stehen wenig bedrohliche Ereignisse und Täter, deren Verhaltensweisen in der Kriminologie mit den Begriffen der Ubiquität und der Episodenhaftigkeit umschrieben werden. Dem stehen junge Intensivtäter gegenüber, die uns vor große Probleme stellen.

Die Begehung bestimmter leichterer Delikte (Schwarzfahren, kleinere Diebstähle, Sachbeschädigungen, Beleidigungen) ist sehr weit verbreitet, wie man insbesondere aus sog. Dunkelfeldbefragungen von Tätern und Opfern weiß. Kriminologen sprechen daher von einer ubiquitären Erscheinung. Der Begriff der Episodenhaftigkeit von Jugendkriminalität bezieht sich auf die gefestigte kriminologische Erkenntnis, dass die Belastungskurve der in ihrer Gesamtheit betrachteten Altersgruppen bereits ab dem Heranwachsendenalter - also ab dem 18ten Lebensjahr - deutlich abfällt. Jugendkriminalität ist demnach eine sporadische Erscheinung, die sich zumeist mit dem Alter gleichsam "auswächst". Es handelt sich folglich weder um ein Schichtenproblem noch ist Jugendkriminalität Zeichen für verfestigte Verhaltensabweichungen.

Besorgnis erregen allerdings Untersuchungsbefunde, denen zufolge etwa die Hälfte aller Straftaten der jungen Altersgruppen von lediglich 5 bis 10 % der Täter dieser Altersgruppen begangen werden. Nach den polizeilichen Definitionen ist Intensiv- oder Mehrfachtäter, wer mindestens fünfmal in einem Jahr polizeilich registriert worden ist. Diese Gruppe bereitet deshalb Sorgen, weil sie zumeist mit einer Vielzahl von sozialen Problemlagen „ausgestattet“ ist, die vom Kriminaljustizsystem kaum allein zu bewältigen sind. Milieubedingungen, negative Erziehungserfahrungen und oft auch abweichende ethnische Normverständnisse greifen mit gruppendynamischen Prozessen und ungeordneten Lebensstilen, die vermehrt Tatgelegenheiten schaffen, ineinander. Hier erweisen sich allein kooperative Maßnahmen von Polizei, Justiz und Jugendhilfe als aussichtsreich. Zahlreiche Intensivtäterprojekte in NRW wie z. B. das „Haus des Jugendrechts“ in Köln arbeiten schon heute erfolgreich auf dieser Grundlage. Diese Projekte haben dazu beigetragen, dass in NRW die Zahl der unter 21jährigen Intensivtäter ausweislich der aktuellen Polizeilichen Kriminalstatistik 2009 mit 7.954 den niedrigsten Stand der letzten zehn Jahre erreicht hat..

Jugendkriminalität und Anstiegsdiskussionen
Sucht man nach weiteren Besonderheiten von Jugendkriminalität, so gelangen alsbald Vorstellungen über Kriminalitätsanstiege in den Blick. Insbesondere in der öffentlichen, teilweise politisch, aber insbesondere medial vermittelten Wahrnehmung ist Jugendkriminalität vor allem "Anstiegskriminalität". Dies ist freilich kein neues Phänomen. Schon mit Beginn der Diskussionen um einen eigenständigen Charakter von Jugendkriminalität und Jugendkriminalrecht zum Ende des 19. Jahrhunderts wurde über massive Bedrohungen der Gesellschaft durch eine verwahrloste Jugend geklagt, deren Kriminalität fortwährend zunehme. Die Kriminalstatistiken hingegen verdeutlichen, dass Jugendkriminalität in Wellen verläuft, die sicher auch mit veränderten Wahrnehmungen, davon abhängigen unterschiedlichen Fallregistrierungen und auch mit gesetzlichen Änderungen zu tun haben, aber nicht nur mit Verhaltensveränderungen. Man erinnere sich an die Krawalle der sog. "Halbstarken" in den 50er Jahren oder die gut zehn Jahre später nachfolgenden Studentenunruhen, die auch jeweils zu ansteigenden Kriminalitätswerten im Kontext veränderter öffentlicher Aufmerksamkeit beigetragen haben. 

Ein Blick auf die aktuelleren Entwicklungen gibt eher Anlass zur Entwarnung. Die Tatverdächtigenzahlen beispielsweise der unter 21-Jährigen sind seit 1999 weitgehend unverändert (1999: 139.184, 2009: 137.473). Steigende Kriminalitätswerte im Jugend- und Heranwachsendenbereich sind beschränkt auf einzelne Deliktsfelder, wie z.B. Körperverletzungsdelikte und Sachbeschädigungen.

Maßnahmen - Notwendigkeiten der Konzentration und der Kooperation
Es gilt künftig, sich auf diese "Problemzonen" der Jugendkriminalität - also insbesondere auf die Gewaltkriminalität junger Menschen und auf junge Intensivtäter - zu konzentrieren.

Das Justizministerium fördert Maßnahmen der Kriminalprävention nachdrücklich. Im November 2005 wurde beispielsweise eine interministerielle Arbeitsgruppe zur Bekämpfung der Jugendkriminalität unter gemeinsamer Federführung von Justizministerium und Jugendressort konstituiert. Innen-, Schul- und Bauministerium sind aus einer ressortübergreifenden Gestaltungsperspektive heraus betrachtet ebenfalls beteiligt.

Die Arbeitsgruppe hat ein 20 Punkte-Programm "Stopp der Kinder- und Jugendkriminalität - Eine Offensive der Landesregierung Nordrhein-Westfalen" entwickelt, das sich in primäre, sekundäre und tertiäre Ansätze der Kriminalprävention unterteilt. Geschnürt wurde ein Bündel von Maßnahmen, die bei einer intensivierten Arbeit mit gefährdeten Jugendlichen im Bereich der Sozialarbeit und der Schulen zur Früherkennung von Gewaltbereitschaften beginnen, Initiativen der sozialräumlichen - kriminalitätsverhindernden - Stadtplanung einbeziehen und bei Intensivtäterprojekten für bereits mehrfach auffällig gewordene junge Straftäter enden.

Das jährlich aktualisierte Programm beinhaltet auch zahlreiche zukunftsweisende Projekte der Justiz. Dazu gehören das Projekt "Gelbe Karte" PDF-Dokument, öffnet neues Browserfenster und der "Staatsanwalt für den Ort". Hier sollen im Wege einer zügigen Verfahrenserledigung, durch eine enge Kooperation der am Verfahren beteiligten Einrichtungen und auch durch Einbeziehung des Umfeldes der jungen Straftäter wirksame Maßnahmen getroffen werden, damit junge Kriminalitätseinsteiger frühzeitig „abgefangen“ werden können, bevor sie massiv auf die schiefe Bahn geraten. Darüber hinaus hat das Justizministerium  im März 2009 zusammen mit dem Jugendressort eine neue „Gemeinsame Konzeption zur einstweiligen Unterbringung von Jugendlichen in geeigneten Einrichtungen der Jugendhilfe“ zum Zwecke der Vermeidung von Untersuchungshaft verabschiedet. Durch sie ist es möglich, dass jugendliche Straftäter in sicheren, aber nicht geschlossenen Einrichtungen der Jugendhilfe die Zeit bis zur Urteilsfindung unter intensiver Betreuung pädagogisch sinnvoll nutzen, anstatt sie in Untersuchungshaft zu verbringen. Für junge Täter auf dem Weg in eine kriminelle Karriere setzt sich NRW im Rahmen von Gesetzesinitiativen für einen sog. Warnarrest als neue Sanktion des Jugendgerichtsgesetzes ein. Schwer zugängliche oder besonders aggressive Jugendliche sollen erst einmal im Arrest zur Ruhe kommen, bevor sich eine intensive Betreuung durch einen Bewährungshelfer anschließt.


 

 

Verantwortlich: Justizministerium NRW, Abteilung III, Stand:2010

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