NRW-Justiz:  Expertengruppe Opferschutz Nordrhein-Westfalen

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Expertengruppe Opferschutz Nordrhein-Westfalen

Opferschutz Quelle: © S. Hofschlaeger / PIXELIO

Opfer haben Anspruch auf umfassende Hilfe und Unterstützung. Dies gilt in besonderem Maße für die Opfer von Straftaten. In dem Koalitionsvertrag der die Landesregierung tragenden Parteien findet dieser Anspruch, insbesondere der Schutz vor Gewalt, Niederschlag. Er sieht neben einer gezielten Öffentlichkeits- und Vernetzungsarbeit unter anderem die Unterstützung von Präventions- und Opferschutzmaßnahmen für bisher nicht erreichte Zielgruppen sowie in den Bereichen Genitalverstümmelung, Stalking, K.O.-Tropfenmissbrauch, gesundheitliche Folgen von Gewalt, Täterarbeit, Zwangsheirat und Frauenhandel vor.

Der verstärkte Ausbau des Opferschutzes in Nordrhein-Westfalen in den letzten Jahren geht ganz wesentlich auf den Beschluss des Landtags vom 26. Januar 2005 zurück. Danach sind Opferschutz und Opferinteressen tragende Legitimationen des Kriminalrechts. In dem Beschluss ist die Landesregierung deshalb unter anderem aufgefordert worden, eine interministerielle Lenkungsgruppe einzurichten, die auch mit Vertretern freier Träger und anderen am Präventionsprozess beteiligten Einrichtungen zu besetzen ist. Die Lenkungsgruppe sollte landesbezogene Vorschläge zu einer koordinierten Umsetzung der Vorgaben des Opferschutzrechts erarbeiten und sich in vielfältige Bereiche des Opferschutzes einbringen.

Das Justizministerium hat daher im April 2006 federführend eine „Expertengruppe Opferschutz NRW“ gebildet. Ihr gehören an: Vertreterinnen/Vertreter der Staatskanzlei, des Ministeriums für Inneres und Kommunales, des Ministeriums für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter, des Ministeriums für Arbeit, Integration und Soziales, des Ministeriums für Schule und Weiterbildung, der Richterschaft, der Staatsanwaltschaft, der Anwaltschaft, der Polizei, des ambulanten Sozialen Dienstes der Justiz, der Wissenschaft, der Kirchen, des WEISSEN RINGS und der Frauenhilfestruktur. Die Erfahrung der Experten aus den verschiedensten Bereichen des Opferschutzes bietet die Gewähr dafür, dass Verbesserungspotentiale erkannt, an die zuständigen Fachbereiche weitergegeben und dort umgesetzt werden.

Die Experten haben die bestehenden Angebote der Opferhilfe und des Opferschutzes in Nordrhein-Westfalen einer ersten Bestandsaufnahme unterzogen und im Oktober 2007 ihren ersten Bericht vorgelegt. Darin sind die Beratungsergebnisse für einen verbesserten Opferschutz zusammengefasst und konkrete Verbesserungsvorschläge entwickelt worden. Insbesondere in der Stärkung der Stellung des Opfers im Ermittlungs- und Strafverfahren und einer effektiven Vernetzung der Opferschutzangebote sehen die Experten Verbesserungspotential. Das Justizministerium hat zahlreiche Vorschläge aufgegriffen und in einer Initiative "PRO OPFER" gebündelt. Gesetzgeberische Maßnahmen bilden einen Schwerpunkt der Initiative. Daneben ist das Informationsangebot für Opfer von Straftaten durch Einrichtung des Internetportals www.opferschutz.nrw.de erweitert, unter dem Motto "Lass Dich nicht K.O.-TROPFEN!" eine Aufklärungskampagne über die von sogenannten K.O.-Tropfen ausgehenden Gefahren gestartet und mittels des Flyers "2 in 1" auf die Möglichkeiten des Adhäsionsverfahrens hingewiesen worden. Anfang  Februar 2009 wurde in Düsseldorf der erste nordrhein-westfälische Aktionstag "PRO OPFER" durchgeführt. Es kamen unter anderem Vertreter der verschiedenen Opferschutzverbände und -institutionen sowie der Wissenschaft und Praxis zusammen, um einen intensiven Dialog zu fördern und damit weitere Anstöße zur Fortentwicklung des Opferschutzes zu liefern.

Im Dezember 2009 hat die Expertengruppe Opferschutz der Landesregierung ihren zweiten Bericht vorgelegt und die Ergebnisse ihrer weiteren Arbeit vorgestellt. Intensiv befasst haben sich die Experten mit den Themen "Verkehrsunfallopfer und Opferschutz", "Opferschutzkonzept für Seniorinnen und Senioren" und "Täterarbeit als Maßnahme des Opferschutzes bei häuslicher Gewalt". Zu diesen Themenbereichen sind verschiedene Empfehlungen an die Landesregierung herangetragen worden, deren Umsetzung geprüft wird. Den Vorschlag, die Justiz stärker auf die Belange von Seniorinnen und Senioren auszurichten, hat das Justizministerium bereits aufgegriffen und eine Informationskampagne gestartet, deren wesentlicher Baustein der Flyer "Seniorinnen und Senioren als Opfer von Straftaten. Informationen zu Hilfs- und Unterstützungsangeboten" ist.

Derzeit nimmt die Expertengruppe weitere wichtige Aspekte des Opferschutzes in den Blick, unter anderem den Deliktsbereich "Stalking" und dessen Folgen für die Tatopfer sowie mit sexualisierter Gewalt zusammenhängende Fragestellungen. Am 5. Mai 2011 hat in Düsseldorf der zweite nordrhein-westfälische Aktionstag "PRO OPFER" stattgefunden. Ziel der Veranstaltung, die unter dem Motto "Zivilcourage und Opferschutz" stand, war es, Impulse für mehr Verantwortungsbewusstsein in der Gesellschaft zu schaffen.


 

 

Verantwortlich: Justizministerium NRW, Abteilung III, Stand: 2012
 

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