Expertengruppe Opferschutz Nordrhein-Westfalen
Opfer haben Anspruch auf umfassende Hilfe und Unterstützung. Dies gilt in besonderem Maße für die Opfer von Straftaten. So sehr die Aufmerksamkeit moderner Kriminalitätsbekämpfung den Tätern gilt, muss sie auch den Opfern gehören. Über die unmittelbaren Folgen der Tat hinaus dürfen ihnen keine zusätzlichen Nachteile entstehen. Dieser Anspruch hat in der Koalitionsvereinbarung vom 20. Juni 2005 Niederschlag gefunden. Sie sieht unter anderem vor, den Schutz und die Betreuung von Kriminalitätsopfern zu verbessern und dazu insbesondere die Opferhilfe-Netzwerke auszubauen, die Information über Opferrechte und Beratungsmöglichkeiten zu optimieren und eine Stiftung für Opferhilfe NRW einzurichten. Das Thema "Opferschutz" soll darüber hinaus als Lerninhalt in die polizeiliche, juristische, medizinische, psychologische und (sozial-) pädagogische Ausbildung integriert werden. Das Justizministerium hat daher im April 2006 federführend eine „Expertengruppe Opferschutz NRW“ gebildet. Ihr gehören an: Vertreterinnen/Vertreter der Staatskanzlei, des Innenministeriums, des Ministeriums für Generationen, Familie, Frauen und Integration, des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales, des Ministeriums für Schule und Weiterbildung, der Richterschaft, der Staatsanwaltschaft, der Anwaltschaft, der Polizei, der Gerichtshilfe, der Wissenschaft, der Kirchen, des WEISSEN RINGS und der Frauenhilfestruktur. Die Erfahrung der Experten aus den verschiedensten Bereichen des Opferschutzes bietet die Gewähr dafür, dass Verbesserungspotentiale erkannt, an die zuständigen Fachbereiche weitergegeben und dort umgesetzt werden. Die Experten haben die bestehenden Angebote der Opferhilfe und des Opferschutzes in Nordrhein-Westfalen einer ersten Bestandsaufnahme unterzogen und im Oktober 2007 ihren ersten Bericht vorgelegt. Darin sind die Beratungsergebnisse für einen verbesserten Opferschutz zusammengefasst und konkrete Verbesserungsvorschläge entwickelt worden. Insbesondere in der Stärkung der Stellung des Opfers im Ermittlungs- und Strafverfahren und einer effektiven Vernetzung der Opferschutzangebote sehen die Experten Verbesserungspotential. Das Justizministerium hat zahlreiche Vorschläge aufgegriffen und in einer Initiative "PRO OPFER" gebündelt. Gesetzgeberische Maßnahmen bilden einen Schwerpunkt der Initiative. Daneben ist das Informationsangebot für Opfer von Straftaten durch Einrichtung des Internetportals www.opferschutz.nrw.de erweitert, unter dem Motto "Lass Dich nicht K.O.-TROPFEN!" eine Aufklärungskampagne über die von sogenannten K.O.-Tropfen ausgehenden Gefahren gestartet und mittels des Flyers "2 in 1" auf die Möglichkeiten des Adhäsionsverfahrens hingewiesen worden. Anfang Februar 2009 wurde in Düsseldorf der erste nordrhein-westfälische Aktionstag "PRO OPFER" durchgeführt. Es kamen unter anderem Vertreter der verschiedenen Opferschutzverbände und -institutionen sowie der Wissenschaft und Praxis zusammen, um einen intensiven Dialog zu fördern und damit weitere Anstöße zur Fortentwicklung des Opferschutzes zu liefern. Im Dezember 2009 hat die Expertengruppe Opferschutz der Landesregierung ihren zweiten Bericht vorgelegt und die Ergebnisse ihrer weiteren Arbeit vorgestellt. Intensiv befasst haben sich die Experten mit den Themen "Verkehrsunfallopfer und Opferschutz", "Opferschutzkonzept für Seniorinnen und Senioren" und "Täterarbeit als Maßnahme des Opferschutzes bei häuslicher Gewalt". Zu diesen Themenbereichen sind verschiedene Empfehlungen an die Landesregierung herangetragen worden, deren Umsetzung geprüft wird. Den Vorschlag, die Justiz stärker auf die Belange von Seniorinnen und Senioren auszurichten, hat das Justizministerium bereits aufgegriffen und eine Informationskampagne gestartet, deren wesentlicher Baustein der Flyer "Seniorinnen und Senioren als Opfer von Straftaten. Informationen zu Hilfs- und Unterstützungsangeboten" ist. Im Jahr 2010 wird die Expertengruppe weitere wichtige Aspekte des Opferschutzes in den Blick nehmen, unter anderem den Deliktsbereich "Stalking" und dessen Folgen für die Tatopfer sowie mit sexualisierter Gewalt zusammenhängende Fragestellungen.
Verantwortlich: Justizministerium NRW, Abteilung
III, Stand:2010
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