/WebPortal_Relaunch/Service/mediathek_neu

Ladung zur mündlichen Prüfung

  • Der Termin zur mündlichen Prüfung findet grundsätzlich im fünften Monat nach erfolgreichem Klausurentermin statt.

  • Die Terminsladung wird ca. 3 Wochen vor dem Termin zur mündlichen Prüfung versandt und beinhaltet neben der Bekanntgabe des Rechtsgebietes des Kurzvortrags auch die Namen der Prüfer.

  • Das Rechtsgebiet des Kurzvortrags wird nach dem Zufallsprinzip den Terminen zugeordnet und stammt aus den Bereichen Zivilrecht, Strafrecht, Öffentliches Recht oder (Individual-)Arbeitsrecht.

  • Welcher Prüfer welches Rechtsgebiet prüft, bestimmen die Mitglieder des Prüfungsausschusses; die Ladung zur mündlichen Prüfung enthält daher keine Angaben hierzu und das LJPA kann auch keine Auskunft hierzu geben.