Aktueller Inhalt:
Der Termin zur mündlichen Prüfung findet grundsätzlich im fünften Monat nach erfolgreichem Klausurentermin statt.
Die Terminsladung wird ca. 3 Wochen vor dem Termin zur mündlichen Prüfung versandt und beinhaltet neben der Bekanntgabe des Rechtsgebietes des Kurzvortrags auch die Namen der Prüfer.
Das Rechtsgebiet des Kurzvortrags wird nach dem Zufallsprinzip den Terminen zugeordnet und stammt aus den Bereichen Zivilrecht, Strafrecht, Öffentliches Recht oder (Individual-)Arbeitsrecht.
Welcher Prüfer welches Rechtsgebiet prüft, bestimmen die Mitglieder des Prüfungsausschusses; die Ladung zur mündlichen Prüfung enthält daher keine Angaben hierzu und das LJPA kann auch keine Auskunft hierzu geben.