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Dokumente mit Tastatur und @-Zeichen

Quelle: Justiz NRW

Registergerichte

Elektronischer Rechtsverkehr bei den Registergerichten in Nordrhein-Westfalen

Bei allen Registergerichten des Landes müssen Anmeldungen zur Eintragung in das Register und die Dokumente im Sinne des § 12 Absatz 2 Handelsgesetzbuch elektronisch eingereicht werden.

Die Anmeldungen und Dokumente sowie der Inhalt der Register stehen unter www.handelsregister.de externer Link, öffnet neues Browserfenster / neuen Browser-Tab über die Internet-Registereinsicht zu Einsicht zur Verfügung

Registergerichte Nordrhein-Westfalen Externer Link, öffnet neues Browserfenster
Alle weiteren Informationen sowie das zum Download bereitstehende Programm finden Sie auf der Website des Elektronischen Gerichts- und Verwaltungspostfaches  (www.egvp.de Externer Link, öffnet neues Browserfenster):

Allgemeine Informationen Externer Link, öffnet neues Browserfenster
Hintergrund und Ziele sowie Nutzen und Vorteile des Elektronischen Gerichts- und Verwaltungspostfaches.