Beamtin/Beamter des gehobenen Justizdienstes in NRW
Die Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger sind unabdingbar für die Zukunftsfähigkeit der Justiz in unserem Land. Sie sind weiterhin eine entscheidende Säule der Justiz. In der freiwilligen Gerichtsbarkeit sind sie praktisch die Visitenkarte der Amtsgerichte. Interessant ist der Podcast über den Beruf der Rechtspflegerin/des Rechtspflegers. Informieren Sie sich gerne!
Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger arbeiten überwiegend bei den 130 Amtsgerichten und den 19 Staatsanwaltschaften, zum Teil aber auch bei den 19 Landgerichten, den 3 Oberlandesgerichten sowie den Verwaltungs-, Arbeits- und Sozialgerichten des Landes NRW.
Bewerbungen sind ausschließlich an die Oberlandesgerichte (nicht an Amts- oder Landgerichte) zu richten, in deren Bezirk eine Einstellung angestrebt wird. Hinweis: Bewerbungen haben nur bei ansprechenden Leistungen in den Fächern Deutsch, Mathematik, Fremdsprache und Gemeinschaftskunde Aussicht auf Erfolg.
Die Einstellung von Rechtspflegeranwärterinnen und Rechtspflegeranwärtern (als Beamtin/ Beamter auf Widerruf im Vorbereitungsdienst) erfolgt im Rahmen der vom Haushaltsgesetzgeber erteilten Einstellungsermächtigung immer zum 1. August eines jeden Jahres.
Der nächste Einstellungstermin ist der 01.08.2013.
Die neue Broschüre stellt Ihnen die Studiengänge der Diplom-Rechtspflegerin (FH)/Diplom-Rechtspfleger (FH) und der Diplom-Verwaltungswirtin (FH)/Diplom-Verwaltungswirt (FH) und die dazugehörigen Berufsbilder anschaulich vor.
Diplom-Rechtspflegerin/Diplom-Rechtspfleger (FH)
Informieren Sie sich über den Beruf der Diplom-Rechtspflegerin bzw. des Diplom-Rechtspflegers. Verschaffen Sie sich einen visuellen Eindruck vom Studium an der Fachhochschule für Rechtspflege und von der praktischen Tätigkeit bei den Gerichten und Staatsanwaltschaften der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen.