Die Zweigniederlassung ist ein räumlich verselbstständigter, auf Dauer angelegter und mit der notwendigen sachlichen und personellen Organisation ausgestatteter Teilbereich eines Unternehmens, in dem unter Leitung des
Kaufmanns oder der
Handelsgesellschaft eigenverantwortlich Geschäfte abgewickelt werden, die von der Art her denen der Hauptniederlassung entsprechen.
Weitere Informationen im Bürgerservice.
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