Zugewinnausgleich: tritt bei der Scheidung einer Ehe ein, wenn Ehepartner
nicht notariell eine abweichende Vereinbarung getroffen haben: Es wird
saldiert, was der eine Ehepartner und was der andere an Vermögenswerten
zu dem hinzu angesammelt hat, was er bei Eheschließung schon hatte.
Wer mehr hinzu gewonnen hat, muss dem anderen die Hälfte des Überschusses
vergüten.
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