Vorstrafe: bedeutet, dass gegen jemand eine Strafe (nicht:
Bußgeld!)
verhängt worden ist. Vorstrafen werden sowohl ins
Bundeszentralregister,
als auch in das
Führungszeugnis
(regelmäßig) eingetragen. Wesentlich für den Betroffenen ist, dass er
sich trotz seiner Vorstrafe als unbestraft bzw. nicht vorbestraft bezeichnen
kann, wenn die Verurteilung nicht in ein Führungszeugnis aufzunehmen
ist oder wenn sie aus dem Bundeszentralregister zu tilgen ist. In einem
solchen Fall braucht der Betroffene nicht nur die Verurteilung, sondern
auch den ihr zugrunde liegenden Sachverhalt nicht zu offenbaren. Ausnahmen
gelten nur gegenüber
Gerichten
und Behörden, sofern diese ein gesetzliches Recht auf unbeschränkte
Auskunft haben und der Betroffene hierüber belehrt wurde.
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