NRW-Justiz:  Vollstreckungstitel

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Vollstreckungstitel

Vollstreckungstitel ist eine gerichtliche Entscheidung oder eine beurkundete Erklärung, aus der durch Gesetz die Zwangsvollstreckung zugelassen ist. Vollstreckungstitel sind nicht nur bestimmte gerichtliche Urteile, Vollstreckungsbescheide und Beschlüsse, sondern auch besondere notariell erstellte Urkunden.

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