NRW-Justiz:  Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit

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Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit

Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit (VVaG): ein privates Unternehmen in der Form eines rechtsfähigen Vereins, das die Versicherung als Hauptzweck betreibt und bei dem die Mitglieder die Versicherten sind, wobei das wirtschaftliche Risiko des Betriebes von den Versicherten selbst getragen wird.

Weitere Informationen im Bürgerservice.

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