Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit (VVaG): ein privates Unternehmen
in der Form eines rechtsfähigen Vereins, das die Versicherung als Hauptzweck
betreibt und bei dem die Mitglieder die Versicherten sind, wobei das
wirtschaftliche Risiko des Betriebes von den Versicherten selbst getragen
wird.
Weitere Informationen im Bürgerservice.
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