Verkehrszentralregister: Das Verkehrszentralregister dient neben der
Speicherung verwaltungsrechtlicher Vorgänge in erster Linie dazu, Kraftfahrer
zu erkennen, die im Straßenverkehr wiederholt auffällig werden. Auf
diese Weise soll in geeigneter Weise bis hin zur
Entziehung
der Fahrerlaubnis im Verwaltungsweg eingewirkt werden
können. Jedem einzutragenden Verstoß wird eine bestimmte Anzahl von
Punkten zugerechnet. Erreicht ein Kraftfahrer 8 Punkte, so wird er erstmals
nachdrücklich ermahnt, künftig vorschriftsmäßig zu fahren. Bei 13 Punkten
muss er an einem sogenannten Aufbauseminar teilnehmen; erreicht er innerhalb
von 2 Jahren 18 Punkte, so wird ihm die Fahrerlaubnis in der Regel im
Verwaltungsweg entzogen. Eintragungen im Verkehrszentralregister werden
nach Ablauf bestimmter Fristen getilgt, die mit dem Tag der Entscheidung
beginnen, bei Ordnungswidrigkeiten z.B. nach 2 Jahren, sofern keine
weitere Eintragung erfolgte, andernfalls nach 5 Jahren (Ausnahme: Alkohol-Ordnungswidrigkeiten).
Eintragungen im Register, die getilgt oder tilgungsreif sind, dürfen
nicht mehr verwertet werden. Gegen Zahlung einer Gebühr kann jedermann
Auskunft über die ihn selbst betreffenden Vorgänge des Zentralregisters
erhalten.
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