NRW-Justiz:  Vergleich

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Vergleich

Vergleich: Der Vergleich ist ein gegenseitiger Vertrag, durch den der Streit oder die Ungewissheit der Parteien im Wege gegenseitigen Nachgebens beseitigt wird. Der im Rahmen eines Rechtsstreits vor einem Gericht geschlossene Vergleich führt zu dessen teilweiser oder vollständiger Erledigung.

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