Vergleich: Der Vergleich ist ein gegenseitiger Vertrag, durch den
der Streit oder die Ungewissheit der
Parteien
im Wege gegenseitigen Nachgebens beseitigt wird. Der im Rahmen eines
Rechtsstreits vor einem
Gericht geschlossene
Vergleich führt zu dessen teilweiser oder vollständiger Erledigung.
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