Verfügung: Verfügungen sind gerichtliche oder behördliche Entscheidungen.
Bei Behörden handelt es sich meist um einen Verwaltungsakt. Gerichtliche
Verfügungen unterliegen in der Regel geringen Formvorschriften. Meist
sind es Entscheidungen zur Vorbereitung oder Leitung eines Verfahrens.
Das
Rechtsmittel
gegen gerichtliche Verfügungen ist - wenn überhaupt - das der
Beschwerde.
A
B
C
D
E
F
G
H
I
J
K
L
M
N
O
P
Q
R
S
T
U
V
W
X
Y
Z