Verein: Ein Verein ist ein freiwilliger Zusammenschluss mehrerer Personen.
Er führt einen einheitlichen Namen, ist auf eine gewisse Dauer angelegt,
verfolgt einen gemeinsamen Zweck, ist vom Mitgliederwechsel unabhängig
und handelt durch einen Vorstand. Zu unterscheiden sind der rechtsfähige
und der nicht rechtsfähige Verein. Der rechtsfähige Verein, dem man
am Häufigsten begegnet, ist der in das Vereinsregister eingetragene
Verein, kurz: "e.V." genannt. Seine Entstehung setzt einen Gründungsakt
voraus, der den Beschluss über die Gründung und über die Satzung des
Vereins enthält. Soweit er keine wirtschaftlichen Ziele verfolgt, erlangt
er Rechtsfähigkeit durch Eintragung in das beim
Amtsgericht
geführte Vereinsregister (siehe Faltblatt
Was Sie über
das Vereinsleben wissen sollten).
Weitere Informationen im Bürgerservice.
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