NRW-Justiz:  Verbraucherdarlehnsvertrag

Kopfbild Bürgerservice

Verbraucherdarlehnsvertrag

Verbraucherdarlehnsvertrag : Das Verbraucherdarlehn ist eine Sonderform des Darlehnsvertrages, bei der ein Unternehmer einem Verbraucher ein Darlehn gegen Entgelt (Zins) zur Verfügung stellt. Als Verbrauchervertrag unterliegt das Verbraucherdarlehn besonderen Schutvorschriften. So ist der Vertrag schriftlich abzuschließen und der Verbraucher hat gem. § 495 BGB ein Widerrufsrecht

Weitere Informationen im Bürgerservice..

A  B  C  D  E  F  G  H  I  J  K  L  M  N  O  P  Q  R  S  T  U  V  W  X  Y  Z 


 
 

Druckvorschau in neuem Fenster öffnen   zum Seitenanfang gehen