Verbraucherdarlehnsvertrag : Das Verbraucherdarlehn ist eine Sonderform des
Darlehnsvertrages, bei der ein Unternehmer einem Verbraucher ein Darlehn gegen Entgelt (Zins) zur Verfügung stellt. Als Verbrauchervertrag unterliegt das Verbraucherdarlehn besonderen Schutvorschriften. So ist der Vertrag schriftlich abzuschließen und der Verbraucher hat gem. § 495 BGB ein
Widerrufsrecht
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