NRW-Justiz:  Untersuchungshaft

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Untersuchungshaft

Untersuchungshaft ist die aufgrund eines richterlichen Haftbefehls durchgeführte Inhaftierung der Beschuldigten in einer besonderen Abteilung der Justizvollzugsanstalt, um die Durchführung eines geordneten Strafverfahrens zu gewährleisten und die spätere Vollstreckung einer Freiheitsentziehung sicherzustellen. Zuständig zur Anordnung der erforderlichen vollzuglichen Maßnahmen ist die Richterin bzw. der Richter.

In welcher Justizvollzugsanstalt Untersuchungshaft vollzogen wird, bestimmt sich nach dem Vollstreckungsplan.

Weitere Informationen im Bürgerservice.

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