Unterschlagung: Unterschlagung ist ein Delikt, das mit
Freiheitsstrafe
bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft wird. In Fällen, bei
denen dem Täter eine Sache anvertraut ist, kann eine Freiheitsstrafe
bis zu fünf Jahren oder
Geldstrafe
verhängt werden §
246 StGB.
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