NRW-Justiz:  Trennungslösung (Erbrecht)

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Trennungslösung (Erbrecht)

Im Gegensatz zur Einheitslösung können die Ehegatten in einem gemeinschaftlichen Testament bestimmen, dass der überlebende Ehegatte Vorerbe und die Kinder Nacherben werden. In diesem Falle bleiben der Nachlass des Verstorbenen und das Vermögen des überlebenden Ehegatten voneinander getrennt und der überlebende Ehegatte unterliegt den Beschränkungen der Vorerbschaft. Diese Konstellation wird als "Trennungslösung" bezeichnet.

(Vgl. auch die Ausführungen zur gewillkürten Erbfolge im Bürgerservice).

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