NRW-Justiz:  Totschlag

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Totschlag

Totschlag: Totschlag ist die vorsätzliche Tötung eines Menschen. Das Gesetz sieht Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren vor. In besonders schweren Fällen kann eine lebenslange Freiheitsstrafe verhängt werden § 212 StGB.

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