Der Sozialplan ist die Einigung zwischen Unternehmer und Betriebsrat über den Ausgleich oder die Milderung der wirtschaftlichen Nachteile, die den Arbeitnehmern in Folge einer geplanten Betriebsänderung entstehen. Als Betriebsänderung gelten:
=> Einschränkung und Stilllegung des ganzen Betriebes oder von wesentlichen Betriebsteilen,
=> Verlegung des ganzen Betriebs oder von wesentlichen Betriebsteilen,
=> grundlegende Änderungen der Betriebsorganisation, des Betriebszwecks oder der Betriebsanlagen,
=> Einführung grundlegend neuer Arbeitsmethoden und Fertigungsverfahren.
Die Aufstellung eines Sozialplans ist grundsätzlich erzwingbar.
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