NRW-Justiz:  Sozialplan

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Sozialplan

Der Sozialplan ist die Einigung zwischen Unternehmer und Betriebsrat über den Ausgleich oder die Milderung der wirtschaftlichen Nachteile, die den Arbeitnehmern in Folge einer geplanten Betriebsänderung entstehen. Als Betriebsänderung gelten:
=> Einschränkung und Stilllegung des ganzen Betriebes oder von wesentlichen Betriebsteilen,
=> Verlegung des ganzen Betriebs oder von wesentlichen Betriebsteilen,
=> grundlegende Änderungen der Betriebsorganisation, des Betriebszwecks oder der Betriebsanlagen,
=> Einführung grundlegend neuer Arbeitsmethoden und Fertigungsverfahren.
Die Aufstellung eines Sozialplans ist grundsätzlich erzwingbar.

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