Strafkammer: Bei den
Landgerichten
sind Strafkammern eingerichtet. Dabei unterscheidet man zwischen Großen
Strafkammern, bestehend aus 2 bzw. 3
Richtern
und 2
Schöffen
sowie
Kleinen
Strafkammern,
die sich aus jeweils 1 Richter und 2 Schöffen zusammensetzen. Letztere
entscheiden über die Berufungen gegen
Urteile
des
Strafrichters
und des
Schöffengerichts.
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