NRW-Justiz:  Statut

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Statut

Die Rechtsbeziehungen der Genossen untereinander und derjenigen der Genossenschaft gegenüber Dritten werden in einem schriftlich abgefassten Vertrag formuliert.
Diesen nennt man Statut, welches von seiner Funktion her dem Gesellschaftsvertrag der oHG, KG oder GmbH bzw. der Satzung der AG entspricht.

Weitere Informationen im Bürgerservice.

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