NRW-Justiz:  Staatsanwältin / Staatsanwalt

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Staatsanwältin / Staatsanwalt

Diese bearbeiten in den Staatsanwaltschaften die Ermittlungsverfahren, tragen die Verantwortung für die sachgerechte Durchführung der Ermittlungsverfahren und treten vor Gericht für die Staatsanwaltschaft auf. Sie sind – im Gegensatz zu Richtern – nicht unabhängig, sondern den Weisungen ihrer Vorgesetzten unterworfen. Sie müssen über die Befähigung zum Richteramt verfügen, also in der Regel zwei juristische Staatsexamen bestanden haben. Für bestimmte Aufgaben gibt es spezialisierte Staatsanwältinnen und Staatsanwälte, beispielsweise Jugendstaatsanwälte (vgl. § 36 Jugendgerichtsgesetz) für Jugendsachen (Verfahren gegen Jugendliche oder Heranwachsende) und Jugendschutzsachen (Verfahren wegen Straftaten zum Nachteil Jugendlicher), andere für Kapital- oder Wirtschaftsstrafsachen oder für Verfahren wegen Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung.

Weitere Informationen im Stellenmarkt.

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