
Die Sozialtherapie stellt eine besondere Form des modernen Behandlungsvollzugs für solche Gefangenen dar, die zu ihrer Wiedereingliederung in die Gesellschaft besonderer therapeutischer Mittel und sozialer Hilfe bedürfen. Der Vollzug gestaltet sich nach dem Gesichtspunkt einer „therapeutischen Gemeinschaft“, die Mitarbeiterschaft in diesen Einrichtungen verfügt über besondere Befähigungen und Erfahrungen. Durch die mit dem Gesetz zur Bekämpfung von Sexualdelikten und anderen gefährlichen Straftaten vom 26.1.1998 erfolgte Änderung des § 9 Strafvollzugsgesetz wurde der Behandlungsauftrag insbesondere für Sexualstraftäter erweitert. Dies hatte zur Folge, dass in fünf nordrhein-westfälischen Justizvollzugsanstalten zusätzliche sozialtherapeutische Haftplätze geschaffen wurden. Mit der neuen Gesetzeslage wird das Schwergewicht der Sozialtherapie künftig im Bereich der Behandlung von Sexualstraftätern liegen. Auch im Jugendvollzug findet nach § 14 JStVollzG Nordrhein-Westfalen die Sozialtherapie Anwendung.
In Nordrhein-Westfalen gibt es 9 sozialtherapeutische Einrichtungen mit insgesamt 232 Plätzen.
Die Sozialtherapie ist eine durch gezielte Verknüpfung von Behandlungsmaßnahmen besonders behandlungsintensive Vollzugsform mit psychotherapeutischem Schwerpunkt.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite der Sozialtherapeutischen Anstalt Gelsenkirchen
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