Schiedsgericht: Das Schiedsgericht ist ein privates
Gericht,
das im schiedsrichterlichen Verfahren entscheidet. Erforderlich ist
ein Vertrag, in dem sich die Parteien dem Spruch des Schiedsgerichts
unterwerfen. Im Verfahrensrecht ist eine solche Vereinbarung nur in
Sachen zulässig, in denen die
Parteien
einen
Vergleich
schließen können. Der Schiedsspruch schließt ein schiedsrichterliches
Verfahren ab. Mit ihm wird über die streitige Privatsache endgültig
entscheiden. Der Schiedsspruch ist unter Angabe des Tages der Abfassung
von den Schiedsrichtern zu unterschreiben; eine Ausfertigung ist den
Parteien zuzustellen. Der Schiedsspruch hat unter den Parteien die Wirkungen
eines rechtskräftigen
Urteils.
Vom Schiedsgericht zu unterscheiden ist das Schiedsamt.
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