Schöffengericht: ist für die Verhandlung und Entscheidung der zur
Zuständigkeit der Amtsgerichte gehörenden Strafsachen, soweit nicht
der Strafrichter entscheidet, zuständig. Es besteht aus dem
Richter
beim
Amtsgericht
als Vorsitzenden und zwei
Schöffen
(siehe Faltblatt
Was
Sie über das ehrenamtliche Richteramt wissen sollten).
A
B
C
D
E
F
G
H
I
J
K
L
M
N
O
P
Q
R
S
T
U
V
W
X
Y
Z