NRW-Justiz:  Schöffengericht

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Schöffengericht

Schöffengericht: ist für die Verhandlung und Entscheidung der zur Zuständigkeit der Amtsgerichte gehörenden Strafsachen, soweit nicht der Strafrichter entscheidet, zuständig. Es besteht aus dem Richter beim Amtsgericht als Vorsitzenden und zwei Schöffen (siehe Faltblatt Was Sie über das ehrenamtliche Richteramt wissen sollten).

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