Rücktritt: Durch den Rücktritt wird ein Vertragsverhältnis rückwirkend aufgelöst. Grundsätzlich sind die Parteien aber an den Vertrag gebunden, es bedarf daher einer besonderen Rechtsgrundlage, um von einem Vertrag zurückzutreten. Der Rücktritt kann aus einer gesonderten Rücktrittsvereinbarung oder aus einem gesetzlichen Rücktrittsrecht (z.B. im Rahmen der
Gewährleistung) ausgeübt werden. Er ist gegenüber dem Vertragsparter durch eine Rücktrittserklärung auszuüben. Dadurch wandelt sich das Vertragsverhältnis in ein Rückabwicklungsverhältnis um. Bereits erbrachte Leistungen und gezogene Nutzungen sind herauszugeben (vgl. §§ 346 ff. BGB).
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