Die Revision eröffnet nach der
ersten bzw. zweiten Instanz die Möglichkeit, in einer zweiten oder dritten
gerichtlichen Fallprüfung den Rechtsstreit noch einmal in rechtlicher
Hinsicht neu zu verhandeln und zu entscheiden. Zuständig für Revisionsverfahren
sind in der Regel die obersten Bundesgerichte. In den meisten Strafsachen
sind allerdings die
Oberlandesgerichte
zuständig.
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